Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
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Change 1
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 2 sowie zu § 16 Absatz 2 und 5)Lehrgangsinhalte
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4050) Die Lehrgänge sollen Grundkenntnisse über folgende Bereiche vermitteln: 1. das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere a) den Anwendungsbereich, b) die wichtigsten Begriffsbestimmungen, c) die Abfallhierarchie, d) die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen), e) die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote, f) das Verhältnis des Abfallrechts zum Immissionsschutzrecht, g) das Verhältnis des Abfallrechts zum Chemikalienrecht, h) die Überlassungspflichten, i) das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen, j) die Beauftragung Dritter, k) die Register- und Nachweispflichten, l) das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, m) die Kennzeichnung von Fahrzeugen und n) die Bußgeldvorschriften, 2. die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen, insbesondere a) diese Verordnung, b) die Nachweisverordnung, c) die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und d) die Abfallverzeichnis-Verordnung, 3. das Recht der Abfallverbringung, 4. Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen, 5. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung, 6. sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind, 7. Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht sowie 8. Vorschriften der betrieblichen Haftung.
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 2 sowie zu § 16 Absatz 2 und 5)Lehrgangsinhalte
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4050) Die Lehrgänge sollen Grundkenntnisse über folgende Bereiche vermitteln: 1. das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere a) den Anwendungsbereich, b) die wichtigsten Begriffsbestimmungen, c) die Abfallhierarchie, d) die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen), e) die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote, f) das Verhältnis des Abfallrechts zum Immissionsschutzrecht, g) das Verhältnis des Abfallrechts zum Chemikalienrecht, h) die Überlassungspflichten, i) das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen, j) die Beauftragung Dritter, k) die Register- und Nachweispflichten, l) das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, m) die Kennzeichnung von Fahrzeugen und n) die Bußgeldvorschriften, 2. die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen, insbesondere a) diese Verordnung, b) die Nachweisverordnung, c) die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und d) die Abfallverzeichnis-Verordnung, 3. das Recht der Abfallverbringung, 4. Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen, 5. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung, 6. sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind, 7. Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht sowie 8. Vorschriften der betrieblichen Haftung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.