Propose a change

Personalverordnung des Bundesgerichts

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 13 Arbeitsvertrag

(Art. 8 BPG) 1 Das Arbeitsverhältnis wird durch schriftlichen Vertrag begründet. 2 Der Vertrag enthält mindestens folgende Punkte: a. die Namen der Vertragsparteien; b. den Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses; c. die Funktion bzw. den Arbeitsbereich; d. den Arbeitsort und die Bedingungen über die Versetzbarkeit; e. die Probezeit; f. den Beschäftigungsgrad; g. die Lohnklasse und den Lohn; h. die Vorsorgeeinrichtung und den Vorsorgeplan; i. allfällige Verpflichtung zu regelmässiger Wochenend-, Nachtarbeit oder Pikettdienst. 3 Änderungen des Arbeitsbereichs und Arbeitsorts können durch den Arbeitgeber ohne Kündigung des Arbeitsvertrages vorgenommen werden, wenn sie dienstlich erforderlich und zumutbar sind. Der Arbeitsvertrag muss ebenfalls nicht gekündigt werden, wenn im Zusammenhang mit einer Reorganisation die organisatorische Eingliederung ändert. Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 24. Juni 2013, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 2453).

Your change, as a redline

Art. 13 Arbeitsvertrag

(Art. 8 BPG) 1 Das Arbeitsverhältnis wird durch schriftlichen Vertrag begründet. 2 Der Vertrag enthält mindestens folgende Punkte: a. die Namen der Vertragsparteien; b. den Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses; c. die Funktion bzw. den Arbeitsbereich; d. den Arbeitsort und die Bedingungen über die Versetzbarkeit; e. die Probezeit; f. den Beschäftigungsgrad; g. die Lohnklasse und den Lohn; h. die Vorsorgeeinrichtung und den Vorsorgeplan; i. allfällige Verpflichtung zu regelmässiger Wochenend-, Nachtarbeit oder Pikettdienst. 3 Änderungen des Arbeitsbereichs und Arbeitsorts können durch den Arbeitgeber ohne Kündigung des Arbeitsvertrages vorgenommen werden, wenn sie dienstlich erforderlich und zumutbar sind. Der Arbeitsvertrag muss ebenfalls nicht gekündigt werden, wenn im Zusammenhang mit einer Reorganisation die organisatorische Eingliederung ändert. Fassung gemäss Ziff. I der V des BGer vom 24. Juni 2013, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 2453).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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