Personalverordnung des Bundesgerichts
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 89 Überführungs- und Übergangsbestimmungen
1 Die bisherigen Dienstverhältnisse werden sinngemäss nach der Überführungsverordnung BtG-BPG vom 3. Juli 2001 mit Wirkung auf den 1. Januar 2002 in ein Arbeitsverhältnis nach neuem Recht überführt. 2 Vorbehalten bleibt die Amtsdauer der auf Amtsdauer gewählten Gerichtsschreiber und des Generalsekretärs. Für diese Personen bleiben die altrechtlichen Bestimmungen über die Auflösung des Dienstverhältnisses bis Ende 2002 anwendbar. Die Überführung dieser Dienstverhältnisse wird im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Überführungsverordnung BtG-BPG auf den 1. Januar 2003 vorgenommen. 3 Die Funktionswechsel und Lohnmassnahmen per 1. Januar 2002 richten sich nach neuem Recht. 4 Ändert sich die Lohnklasse einzig durch den Wechsel vom alten zum neuen Lohnsystem, so besteht eine Lohngarantie auf der Höhe des aktuellen Lohnes zuzüglich Teuerungsausgleich. [AS 2001 1846. AS 2007 4477 Ziff. I 7]
Art. 89 Überführungs- und Übergangsbestimmungen
1 Die bisherigen Dienstverhältnisse werden sinngemäss nach der Überführungsverordnung BtG-BPG vom 3. Juli 2001 mit Wirkung auf den 1. Januar 2002 in ein Arbeitsverhältnis nach neuem Recht überführt. 2 Vorbehalten bleibt die Amtsdauer der auf Amtsdauer gewählten Gerichtsschreiber und des Generalsekretärs. Für diese Personen bleiben die altrechtlichen Bestimmungen über die Auflösung des Dienstverhältnisses bis Ende 2002 anwendbar. Die Überführung dieser Dienstverhältnisse wird im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Überführungsverordnung BtG-BPG auf den 1. Januar 2003 vorgenommen. 3 Die Funktionswechsel und Lohnmassnahmen per 1. Januar 2002 richten sich nach neuem Recht. 4 Ändert sich die Lohnklasse einzig durch den Wechsel vom alten zum neuen Lohnsystem, so besteht eine Lohngarantie auf der Höhe des aktuellen Lohnes zuzüglich Teuerungsausgleich. [AS 2001 1846. AS 2007 4477 Ziff. I 7]
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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