Richtlinien für Klassenlager der Schulen Hünenberg
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Teilnehmerkreis
1 Berechtigung a) * Auf der Mittelstufe I besteht die Möglichkeit, pro Klasse alle zwei Jahre ein Kurzlager von zwei bis vier Tagen durchzuführen. b) * Auf der Mittelstufe II besteht pro Klasse die Möglichkeit, alle zwei Jahre ein einwöchiges Klassenlager durchzuführen. c) Auf der Sekundarstufe I wird während der drei Schuljahre jeweils ein Klassenlager pro Klasse durch die Gemeinde finanziert (GRB 2017-32). Eine Koordination auf der Stufe ist notwendig. d) Ein zusätzliches Klassenlager auf der Sekundarstufe I bedarf der Zustimmung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin. Die Gemeinde beteiligt sich nicht an diesen Lagerkosten. 2 Teilnahme-Verpflichtung a) Die Teilnahme an Klassenlagern ist für alle Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klasse obligatorisch. b) Falls Schülerinnen oder Schüler aus persönlichen Gründen nicht daran teilnehmen können, haben deren Eltern der Schulleitung ein begründetes Dispensationsgesuch einzureichen. c) Vom Klassenlager dispensierte Schülerinnen und Schüler besuchen während der Dauer des Lagers den Unterricht in einer anderen Klasse oder werden anderweitig sinnvoll beschäftigt (z.B. Berufspraktikum, Sozialeinsatz u.a.).
Art. 3 Teilnehmerkreis
1 Berechtigung a) * Auf der Mittelstufe I besteht die Möglichkeit, pro Klasse alle zwei Jahre ein Kurzlager von zwei bis vier Tagen durchzuführen. b) * Auf der Mittelstufe II besteht pro Klasse die Möglichkeit, alle zwei Jahre ein einwöchiges Klassenlager durchzuführen. c) Auf der Sekundarstufe I wird während der drei Schuljahre jeweils ein Klassenlager pro Klasse durch die Gemeinde finanziert (GRB 2017-32). Eine Koordination auf der Stufe ist notwendig. d) Ein zusätzliches Klassenlager auf der Sekundarstufe I bedarf der Zustimmung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin. Die Gemeinde beteiligt sich nicht an diesen Lagerkosten. 2 Teilnahme-Verpflichtung a) Die Teilnahme an Klassenlagern ist für alle Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klasse obligatorisch. b) Falls Schülerinnen oder Schüler aus persönlichen Gründen nicht daran teilnehmen können, haben deren Eltern der Schulleitung ein begründetes Dispensationsgesuch einzureichen. c) Vom Klassenlager dispensierte Schülerinnen und Schüler besuchen während der Dauer des Lagers den Unterricht in einer anderen Klasse oder werden anderweitig sinnvoll beschäftigt (z.B. Berufspraktikum, Sozialeinsatz u.a.).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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