Verordnung über die sozialen Leistungsangebote
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 10
1 Das Gesundheitsamt oder das Amt für Integration und Soziales können Leistungserbringern, deren Infrastruktur durch Pauschalen finanziert wird, einen Investitionsbeitrag gewähren, wenn der Leistungserbringer in einem schriftlichen Gesuch nachweist, dass a die Infrastrukturpauschale nicht ausreicht, b die Versorgungssicherheit gefährdet wird, c ein Versorgungsengpass nicht anders abgewendet werden kann und d sämtliche privatwirtschaftlichen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. 2 Ein Investitionsbeitrag nach Absatz 1 wird nur gewährt, wenn weder eine Bürgschaft noch ein Darlehen nach Artikel 20 SLG gewährt werden kann. 3 Das Gesundheitsamt oder das Amt für Integration und Soziales können den Investitionsbeitrag widerrufen oder zurückfordern, wenn der Leistungserbringer innerhalb von 25 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausrichtung des Beitrags das Angebot einstellt, einschränkt oder den Zweck ändert. 4 Die Höhe einer allfälligen Rückforderung bemisst sich nach dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen und der bestimmungsgemässen Verwendungsdauer, die im Rahmen der Beitragsgewährung festzulegen ist. 2.3.2 Besondere Bestimmungen für Darlehen
Art. 10
1 Das Gesundheitsamt oder das Amt für Integration und Soziales können Leistungserbringern, deren Infrastruktur durch Pauschalen finanziert wird, einen Investitionsbeitrag gewähren, wenn der Leistungserbringer in einem schriftlichen Gesuch nachweist, dass a die Infrastrukturpauschale nicht ausreicht, b die Versorgungssicherheit gefährdet wird, c ein Versorgungsengpass nicht anders abgewendet werden kann und d sämtliche privatwirtschaftlichen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. 2 Ein Investitionsbeitrag nach Absatz 1 wird nur gewährt, wenn weder eine Bürgschaft noch ein Darlehen nach Artikel 20 SLG gewährt werden kann. 3 Das Gesundheitsamt oder das Amt für Integration und Soziales können den Investitionsbeitrag widerrufen oder zurückfordern, wenn der Leistungserbringer innerhalb von 25 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausrichtung des Beitrags das Angebot einstellt, einschränkt oder den Zweck ändert. 4 Die Höhe einer allfälligen Rückforderung bemisst sich nach dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen und der bestimmungsgemässen Verwendungsdauer, die im Rahmen der Beitragsgewährung festzulegen ist. 2.3.2 Besondere Bestimmungen für Darlehen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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