Verordnung über die sozialen Leistungsangebote
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25
Leistungsverträge mit versorgungsrelevanten Leistungserbringern 1 Das Gesundheitsamt a legt fest, welche Leistungserbringer versorgungsrelevant sind, b kann zur Sicherstellung der Versorgung mit einem oder mehreren versorgungsrelevanten Leistungserbringern pro Perimeter Leistungsverträge abschliessen, c kann Leistungen der ambulanten Pflege zur Sicherstellung der Versorgung öffentlich ausschreiben. 2 Es besteht für Leistungserbringer kein Anspruch auf einen Leistungsvertrag mit dem Gesundheitsamt. 3 Beim Entscheid, mit welchem versorgungsrelevanten Leistungserbringer ein Leistungsvertrag abgeschlossen wird, berücksichtigt das Gesundheitsamt insbesondere a die Kapazität des Leistungserbringers im Verhältnis zum Volumen der für die Versorgung im betreffenden Perimeter nötigen Leistungen, b die Erfahrung des Leistungserbringers im Bereich der Versorgungspflicht, c die Wirtschaftlichkeit und Produktivität des Leistungserbringers, d den Grad der Beteiligung des Leistungserbringers in der Aus- und Weiterbildung der nichtuniversitären Gesundheitsberufe sowie im Bereich der Arbeitsintegration, e die aktive Teilnahme des Leistungserbringers an einem Netzwerk der integrierten Versorgung.
Art. 25
Leistungsverträge mit versorgungsrelevanten Leistungserbringern 1 Das Gesundheitsamt a legt fest, welche Leistungserbringer versorgungsrelevant sind, b kann zur Sicherstellung der Versorgung mit einem oder mehreren versorgungsrelevanten Leistungserbringern pro Perimeter Leistungsverträge abschliessen, c kann Leistungen der ambulanten Pflege zur Sicherstellung der Versorgung öffentlich ausschreiben. 2 Es besteht für Leistungserbringer kein Anspruch auf einen Leistungsvertrag mit dem Gesundheitsamt. 3 Beim Entscheid, mit welchem versorgungsrelevanten Leistungserbringer ein Leistungsvertrag abgeschlossen wird, berücksichtigt das Gesundheitsamt insbesondere a die Kapazität des Leistungserbringers im Verhältnis zum Volumen der für die Versorgung im betreffenden Perimeter nötigen Leistungen, b die Erfahrung des Leistungserbringers im Bereich der Versorgungspflicht, c die Wirtschaftlichkeit und Produktivität des Leistungserbringers, d den Grad der Beteiligung des Leistungserbringers in der Aus- und Weiterbildung der nichtuniversitären Gesundheitsberufe sowie im Bereich der Arbeitsintegration, e die aktive Teilnahme des Leistungserbringers an einem Netzwerk der integrierten Versorgung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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