Verordnung über die sozialen Leistungsangebote
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 32
1 Die Leistungserbringer der ambulanten Pflege übermitteln dem Gesundheitsamt periodisch a die für die Berechnung der Normkosten und weiteren Abgeltungen nötigen Daten, b die nötigen Daten für die Vergleichsprüfung zwischen den Normkosten und den effektiven Kosten, c die für die Berechnung der Angebots- und Versorgungsdichte nach Artikel 22 nötigen Kennzahlen. 13 860.21 2 Zudem müssen die Leistungserbringer nach Absatz 1 dem Gesundheitsamt periodisch die folgenden separat ausgewiesenen Angaben liefern: a die Pflegekosten pro Leistungsart nach Artikel 7 Absatz 2 KLV, b den Finanzierungsanteil der Krankenversicherer, c den Finanzierungsanteil des Kantons, der sich aus der Restfinanzierung nach Artikel 29 ergibt, d den Finanzierungsanteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger. 3 Das Gesundheitsamt legt die Periodizität der einzelnen Datenlieferungen fest. 3 Bewilligung und Aufsicht 3.1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 32
1 Die Leistungserbringer der ambulanten Pflege übermitteln dem Gesundheitsamt periodisch a die für die Berechnung der Normkosten und weiteren Abgeltungen nötigen Daten, b die nötigen Daten für die Vergleichsprüfung zwischen den Normkosten und den effektiven Kosten, c die für die Berechnung der Angebots- und Versorgungsdichte nach Artikel 22 nötigen Kennzahlen. 13 860.21 2 Zudem müssen die Leistungserbringer nach Absatz 1 dem Gesundheitsamt periodisch die folgenden separat ausgewiesenen Angaben liefern: a die Pflegekosten pro Leistungsart nach Artikel 7 Absatz 2 KLV, b den Finanzierungsanteil der Krankenversicherer, c den Finanzierungsanteil des Kantons, der sich aus der Restfinanzierung nach Artikel 29 ergibt, d den Finanzierungsanteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger. 3 Das Gesundheitsamt legt die Periodizität der einzelnen Datenlieferungen fest. 3 Bewilligung und Aufsicht 3.1 Allgemeine Bestimmungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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