Propose a change

Verordnung über die sozialen Leistungsangebote

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 34

Begriffe 1 Als Heime gelten stationäre Einrichtungen in Gebäudegruppen, einzelnen Gebäuden oder zusammenhängenden Teilen (Wohnungen) davon, die a Personen mit Unterstützungsbedarf dauerhaft aufnehmen und b ihnen Unterkunft und professionelle Unterstützungsleistungen gewähren. 2 Als private Haushalte gelten Wohneinheiten von Familien, familienähnlichen Wohngemeinschaften oder Einzelpersonen, a die bis zu drei Personen mit Unterstützungsbedarf dauerhaft Unterkunft und Unterstützungsleistungen gewähren und b in welchen ein gemeinsames Zusammenleben der aufnehmenden Personen mit den aufgenommenen Personen erfolgt. 3 Als professionelle Unterstützungsleistungen gelten alle Tätigkeiten zur Deckung des Bedarfs von Personen mit Unterstützungsbedarf, die durch Fachpersonen aus dem Gesundheits- oder Sozialbereich erbracht werden. 860.21 14 4 Als Spitex-Organisationen gelten Organisationen der Pflege, Betreuung und Hilfe zu Hause, die geeignete Fachpersonen beschäftigen, die ambulante Leistungen erbringen zur Deckung des Unterstützungs- oder Pflegebedarfs von Personen, die a in ihrem eigenen Haushalt leben, b im Rahmen des Wohnens mit Dienstleistung in ihrem eigenen Haushalt leben, c in einem Heim im Behinderten- oder Suchtbereich leben oder d in einem privaten Haushalt nach Absatz 2 leben. 3.2 Bewilligungspflicht

Your change, as a redline

Art. 34

Begriffe 1 Als Heime gelten stationäre Einrichtungen in Gebäudegruppen, einzelnen Gebäuden oder zusammenhängenden Teilen (Wohnungen) davon, die a Personen mit Unterstützungsbedarf dauerhaft aufnehmen und b ihnen Unterkunft und professionelle Unterstützungsleistungen gewähren. 2 Als private Haushalte gelten Wohneinheiten von Familien, familienähnlichen Wohngemeinschaften oder Einzelpersonen, a die bis zu drei Personen mit Unterstützungsbedarf dauerhaft Unterkunft und Unterstützungsleistungen gewähren und b in welchen ein gemeinsames Zusammenleben der aufnehmenden Personen mit den aufgenommenen Personen erfolgt. 3 Als professionelle Unterstützungsleistungen gelten alle Tätigkeiten zur Deckung des Bedarfs von Personen mit Unterstützungsbedarf, die durch Fachpersonen aus dem Gesundheits- oder Sozialbereich erbracht werden. 860.21 14 4 Als Spitex-Organisationen gelten Organisationen der Pflege, Betreuung und Hilfe zu Hause, die geeignete Fachpersonen beschäftigen, die ambulante Leistungen erbringen zur Deckung des Unterstützungs- oder Pflegebedarfs von Personen, die a in ihrem eigenen Haushalt leben, b im Rahmen des Wohnens mit Dienstleistung in ihrem eigenen Haushalt leben, c in einem Heim im Behinderten- oder Suchtbereich leben oder d in einem privaten Haushalt nach Absatz 2 leben. 3.2 Bewilligungspflicht

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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