Propose a change

Verordnung über die sozialen Leistungsangebote

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 52

Vertrauenswürdigkeit 1 Heime, private Haushalte und Spitex-Organisationen müssen die Vertrauenswürdigkeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor der Anstellung und anschliessend mindestens alle fünf Jahre überprüfen und dokumentieren. 2 Heime im Behinderten- und Suchtbereich müssen hierzu von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, private Haushalte und Spitex-Organisationen von den für die Leitung und Fachleitung verantwortlichen Personen einen aktuellen Privat- und einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einholen lassen. 3 Die Verantwortung nach Absatz 1 und 2 obliegt a der Trägerschaft, wenn es um die Anstellung der für die Leitung (Heim-, Spitex-Leitung und Fachleitung) verantwortlichen Person geht, b der zuständigen Bewilligungsbehörde, wenn es um die Inhaberin oder den Inhaber der Betriebsbewilligung als privater Haushalt geht oder c der Heimleitung, der Inhaberin oder dem Inhaber der Betriebsbewilligung als privatem Haushalt oder der Spitex-Leitung, wenn es um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Bewohnerinnen und Bewohnern oder mit Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern in Kontakt kommen. 3.4.4 Betriebskonzept

Your change, as a redline

Art. 52

Vertrauenswürdigkeit 1 Heime, private Haushalte und Spitex-Organisationen müssen die Vertrauenswürdigkeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor der Anstellung und anschliessend mindestens alle fünf Jahre überprüfen und dokumentieren. 2 Heime im Behinderten- und Suchtbereich müssen hierzu von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, private Haushalte und Spitex-Organisationen von den für die Leitung und Fachleitung verantwortlichen Personen einen aktuellen Privat- und einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einholen lassen. 3 Die Verantwortung nach Absatz 1 und 2 obliegt a der Trägerschaft, wenn es um die Anstellung der für die Leitung (Heim-, Spitex-Leitung und Fachleitung) verantwortlichen Person geht, b der zuständigen Bewilligungsbehörde, wenn es um die Inhaberin oder den Inhaber der Betriebsbewilligung als privater Haushalt geht oder c der Heimleitung, der Inhaberin oder dem Inhaber der Betriebsbewilligung als privatem Haushalt oder der Spitex-Leitung, wenn es um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Bewohnerinnen und Bewohnern oder mit Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern in Kontakt kommen. 3.4.4 Betriebskonzept

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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