Propose a change

Verordnung über die sozialen Leistungsangebote

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 54

Betreuungsverträge 1 Heime schliessen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder ihren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern schriftliche Verträge ab, die mindestens folgende Elemente enthalten müssen: * a die durch das Heim zu erbringenden Leistungen, b die durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu entrichtenden Tarife und die Modalitäten der Rechnungsstellung, c die Vertragsdauer sowie die Modalitäten bei Kündigungen, d das Vorgehen bei allfälligen Beanstandungen, e die Regelung der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung, f den Hinweis auf die für das Heim verbindlichen Grundlagen wie Konzepte, Reglemente und Ähnliches, g den Hinweis auf die externe Stelle für Beanstandungen nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe f und h die übrigen wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. 21 860.21 2 Private Haushalte schliessen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder ihren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern schriftliche Verträge ab, die mindestens folgende Elemente enthalten müssen: * a die durch den privaten Haushalt zu erbringenden Leistungen, b die durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu entrichtenden Tarife und die Modalitäten der Rechnungsstellung, c die Vertragsdauer sowie die Modalitäten bei Kündigungen, d den Hinweis auf die für den privaten Haushalt verbindlichen Grundlagen wie Konzepte, Reglemente und Ähnliches, e den Hinweis auf die externe Stelle für Beanstandungen nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe f und f die übrigen wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. 3.4.5 Abdeckung Betriebsrisiko

Your change, as a redline

Art. 54

Betreuungsverträge 1 Heime schliessen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder ihren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern schriftliche Verträge ab, die mindestens folgende Elemente enthalten müssen: * a die durch das Heim zu erbringenden Leistungen, b die durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu entrichtenden Tarife und die Modalitäten der Rechnungsstellung, c die Vertragsdauer sowie die Modalitäten bei Kündigungen, d das Vorgehen bei allfälligen Beanstandungen, e die Regelung der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung, f den Hinweis auf die für das Heim verbindlichen Grundlagen wie Konzepte, Reglemente und Ähnliches, g den Hinweis auf die externe Stelle für Beanstandungen nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe f und h die übrigen wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. 21 860.21 2 Private Haushalte schliessen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder ihren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern schriftliche Verträge ab, die mindestens folgende Elemente enthalten müssen: * a die durch den privaten Haushalt zu erbringenden Leistungen, b die durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu entrichtenden Tarife und die Modalitäten der Rechnungsstellung, c die Vertragsdauer sowie die Modalitäten bei Kündigungen, d den Hinweis auf die für den privaten Haushalt verbindlichen Grundlagen wie Konzepte, Reglemente und Ähnliches, e den Hinweis auf die externe Stelle für Beanstandungen nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe f und f die übrigen wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. 3.4.5 Abdeckung Betriebsrisiko

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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