Verordnung über die sozialen Leistungsangebote
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 65
Aufgaben der Inhaberin oder des Inhabers der Betriebsbewilligung 1 Die Inhaberin oder der Inhaber der Betriebsbewilligung ist insbesondere dafür verantwortlich, dass a das physische und psychische Wohlergehen der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger während der Leistungserbringung gesichert ist und ihre Würde ungeachtet ihres physischen, psychischen, sozialen oder kognitiven Zustands respektiert wird, b die Unterstützungsleistungen den Bedürfnissen und dem Zustand der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, c die Infrastruktur jederzeit in einem für die Erbringung des Angebots geeigneten Zustand ist, d das Fachkonzept und das Betriebskonzept eingehalten werden, e die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Leitungspersonen klar umschrieben und voneinander abgegrenzt sind, f die betrieblichen Prozesse und Leistungen systematisch evaluiert und deren Qualität gewährleistet werden, g die Leistungen effizient, effektiv und zweckmässig erbracht werden, h die finanzielle Betriebsführung den Vorgaben der GSI entspricht und i die zum Betrieb notwendigen strategischen Grundlagen aktuell sind.
Art. 65
Aufgaben der Inhaberin oder des Inhabers der Betriebsbewilligung 1 Die Inhaberin oder der Inhaber der Betriebsbewilligung ist insbesondere dafür verantwortlich, dass a das physische und psychische Wohlergehen der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger während der Leistungserbringung gesichert ist und ihre Würde ungeachtet ihres physischen, psychischen, sozialen oder kognitiven Zustands respektiert wird, b die Unterstützungsleistungen den Bedürfnissen und dem Zustand der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, c die Infrastruktur jederzeit in einem für die Erbringung des Angebots geeigneten Zustand ist, d das Fachkonzept und das Betriebskonzept eingehalten werden, e die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Leitungspersonen klar umschrieben und voneinander abgegrenzt sind, f die betrieblichen Prozesse und Leistungen systematisch evaluiert und deren Qualität gewährleistet werden, g die Leistungen effizient, effektiv und zweckmässig erbracht werden, h die finanzielle Betriebsführung den Vorgaben der GSI entspricht und i die zum Betrieb notwendigen strategischen Grundlagen aktuell sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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