Satzung des Weltpostvereins
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Engere Vereine. Besondere Vereinbarungen
1. Die Mitgliedsländer oder ihre benannten Betreiber können, sofern es mit der Gesetzgebung dieser Länder vereinbar ist, Engere Vereine bilden und besondere Vereinbarungen über den Postdienst treffen. Derartige Vereinbarungen dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die im Vergleich zu jenen der Verträge des Weltpostvereins, denen die betreffenden Mitgliedsländer beigetreten sind, ungünstigere Bedingungen für die Postkundinnen und Postkunden mit sich bringen. 2. Die Engeren Vereine können Beobachterinnen und Beobachter zu den Kongressen, zum Verwaltungsrat, zum Rat für Postbetrieb und anderen vom Verein organisierten Konferenzen und Tagungen entsenden. 3. Der Verein kann Beobachterinnen und Beobachter zu den Kongressen, Konferenzen und Tagungen der Engeren Vereine entsenden. Ursprünglich Art. 8 (siehe Mitteilung vom 16. Juli 2024, AS 2024 364). Abgeändert am Kongress von Genf 2008. Abgeändert am Kongress von Abidjan 2021. Abgeändert am ausserordentlichen Kongress von Addis Abeba 2018. Abgeändert an den Kongressen von Tokyo 1969, Seoul 1994 und dem ausserordentlichen Kongress von Addis Abeba 2018.
Art. 9 Engere Vereine. Besondere Vereinbarungen
1. Die Mitgliedsländer oder ihre benannten Betreiber können, sofern es mit der Gesetzgebung dieser Länder vereinbar ist, Engere Vereine bilden und besondere Vereinbarungen über den Postdienst treffen. Derartige Vereinbarungen dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die im Vergleich zu jenen der Verträge des Weltpostvereins, denen die betreffenden Mitgliedsländer beigetreten sind, ungünstigere Bedingungen für die Postkundinnen und Postkunden mit sich bringen. 2. Die Engeren Vereine können Beobachterinnen und Beobachter zu den Kongressen, zum Verwaltungsrat, zum Rat für Postbetrieb und anderen vom Verein organisierten Konferenzen und Tagungen entsenden. 3. Der Verein kann Beobachterinnen und Beobachter zu den Kongressen, Konferenzen und Tagungen der Engeren Vereine entsenden. Ursprünglich Art. 8 (siehe Mitteilung vom 16. Juli 2024, AS 2024 364). Abgeändert am Kongress von Genf 2008. Abgeändert am Kongress von Abidjan 2021. Abgeändert am ausserordentlichen Kongress von Addis Abeba 2018. Abgeändert an den Kongressen von Tokyo 1969, Seoul 1994 und dem ausserordentlichen Kongress von Addis Abeba 2018.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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