Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 93 Erledigung
1 Die Ombudsstelle prüft die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Dabei kann sie insbesondere: a. die Angelegenheit mit dem Programmveranstalter besprechen oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen; b. für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen; c. Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben; d. die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. 2 Sie hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. 3 Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung berichtet die Ombudsstelle den Beteiligten schriftlich über die Ergebnisse ihrer Abklärungen und die Art der Erledigung der Beanstandung. 4 Im beiderseitigen Einverständnis kann mündliche Erledigung erfolgen. 5 Nach Behandlung der Beanstandung stellt die Ombudsstelle dem Programmveranstalter Rechnung. Auf Antrag der Ombudsstelle oder des Veranstalters kann die Beschwerdeinstanz im Falle einer mutwilligen Beanstandung die Verfahrenskosten der Person auferlegen, welche die Beanstandung eingereicht hat.
Art. 93 Erledigung
1 Die Ombudsstelle prüft die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Dabei kann sie insbesondere: a. die Angelegenheit mit dem Programmveranstalter besprechen oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen; b. für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen; c. Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben; d. die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. 2 Sie hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. 3 Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung berichtet die Ombudsstelle den Beteiligten schriftlich über die Ergebnisse ihrer Abklärungen und die Art der Erledigung der Beanstandung. 4 Im beiderseitigen Einverständnis kann mündliche Erledigung erfolgen. 5 Nach Behandlung der Beanstandung stellt die Ombudsstelle dem Programmveranstalter Rechnung. Auf Antrag der Ombudsstelle oder des Veranstalters kann die Beschwerdeinstanz im Falle einer mutwilligen Beanstandung die Verfahrenskosten der Person auferlegen, welche die Beanstandung eingereicht hat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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