Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 17 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung
(1) Die Zulassung erlischt a) durch schriftlichen Verzicht gegenüber der obersten Bauaufsichtsbehörde, b) wenn der Prüfingenieur das 68. Lebensjahr vollendet hat. (2) Die Zulassung ist zurückzunehmen, wenn nachträglich Gründe nach § 14 Abs. 3 bekannt werden, die eine Versagung der Anerkennung gerechtfertigt hätten. (3) Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn a) nachträglich Gründe nach § 14 Abs. 3 eintreten, die eine Versagung der Zulassung rechtfertigen würden, b) der Prüfingenieur infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben, c) der Prüfingenieur an verschiedenen Orten Niederlassungen als Prüfingenieur einrichtet, d) der Prüfingenieur gegen die ihm obliegenden Pflichten wiederholt oder gröblich verstoßen hat, e) der nach § 15 Abs. 2 Ziff. 7. geforderte Versicherungsschutz nicht mehr besteht. (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Prüfingenieur seine Pflichten als Ingenieur gröblich verletzt hat. (5) Personen, die bisher als "Prüfingenieur der Staatlichen Bauaufsicht" zugelassen wurden, gelten gemäß § 12 Abs. 2 weiterhin als Prüfingenieur zugelassen.
§ 17 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung
(1) Die Zulassung erlischt a) durch schriftlichen Verzicht gegenüber der obersten Bauaufsichtsbehörde, b) wenn der Prüfingenieur das 68. Lebensjahr vollendet hat. (2) Die Zulassung ist zurückzunehmen, wenn nachträglich Gründe nach § 14 Abs. 3 bekannt werden, die eine Versagung der Anerkennung gerechtfertigt hätten. (3) Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn a) nachträglich Gründe nach § 14 Abs. 3 eintreten, die eine Versagung der Zulassung rechtfertigen würden, b) der Prüfingenieur infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben, c) der Prüfingenieur an verschiedenen Orten Niederlassungen als Prüfingenieur einrichtet, d) der Prüfingenieur gegen die ihm obliegenden Pflichten wiederholt oder gröblich verstoßen hat, e) der nach § 15 Abs. 2 Ziff. 7. geforderte Versicherungsschutz nicht mehr besteht. (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Prüfingenieur seine Pflichten als Ingenieur gröblich verletzt hat. (5) Personen, die bisher als "Prüfingenieur der Staatlichen Bauaufsicht" zugelassen wurden, gelten gemäß § 12 Abs. 2 weiterhin als Prüfingenieur zugelassen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.