Reglement über Bau und Unterhalt von Strassen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 IV. Finanzierung und Beiträge
Beiträge der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an die Kosten für den Bau (§ 34 StrG) und den Unterhalt (§ 79 StrG) von Gemeindestrassen (§§ 51 Abs. 2 und 82 Abs. 2 StrG) 1 Die Stadt erhebt von den interessierten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern im Perimeterverfahren folgende Beiträge für den Bau von Gemeindestrassen: Klasse Beiträge (in Prozenten der Baukosten) Gemeindestrasse 1. Klasse 0 bis 25 % Gemeindestrasse 2. Klasse 25 bis 50 % Gemeindestrasse 3. Klasse 50 bis 75 % 2 Bei der Festsetzung dieser Beiträge gemäss Perimeter-Verordnung sind die öffentlichen Interessen und die Interessen der privaten Anstösserinnen und Anstösser gegeneinander abzuwägen. 3 Die Stadt kann die auf die einzelnen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entfallenden Beiträge an die Kosten für den Bau von Gemeindestrassen herabsetzen oder erlassen, wenn die einzelne Grundeigentümerin oder der einzelne Grundeigentümer durch die Beitragsleistung übermässig stark belastet würde. 4 Für den Unterhalt von Gemeindestrassen werden keine Beiträge erhoben.
Art. 11 IV. Finanzierung und Beiträge
Beiträge der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an die Kosten für den Bau (§ 34 StrG) und den Unterhalt (§ 79 StrG) von Gemeindestrassen (§§ 51 Abs. 2 und 82 Abs. 2 StrG) 1 Die Stadt erhebt von den interessierten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern im Perimeterverfahren folgende Beiträge für den Bau von Gemeindestrassen: Klasse Beiträge (in Prozenten der Baukosten) Gemeindestrasse 1. Klasse 0 bis 25 % Gemeindestrasse 2. Klasse 25 bis 50 % Gemeindestrasse 3. Klasse 50 bis 75 % 2 Bei der Festsetzung dieser Beiträge gemäss Perimeter-Verordnung sind die öffentlichen Interessen und die Interessen der privaten Anstösserinnen und Anstösser gegeneinander abzuwägen. 3 Die Stadt kann die auf die einzelnen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entfallenden Beiträge an die Kosten für den Bau von Gemeindestrassen herabsetzen oder erlassen, wenn die einzelne Grundeigentümerin oder der einzelne Grundeigentümer durch die Beitragsleistung übermässig stark belastet würde. 4 Für den Unterhalt von Gemeindestrassen werden keine Beiträge erhoben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.