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Reglement über Bau und Unterhalt von Strassen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 V. Unterhalt

Grundsatz (§ 78 StrG) Der Stadtrat bestimmt die Reihenfolge und den Umfang der Unterhaltsmassnahmen an den Kantons-, Gemeinde- und gemeindeeigenen Güterstrassen. Massgebend sind die Verkehrssicherheit sowie die Funktion und die Verkehrsbedeutung der Strasse. Art. 15 a 6 Reinigungspflicht der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer 1 Die Eigentümerinnen und Eigentümer von an Trottoirs oder Gehwege angrenzenden Grundstücken sind innerorts zur Reinigung dieser Trottoirs oder Gehwege verpflichtet. 2 Im Bereich von Plätzen und von Fussgänger- und Begegnungszonen ohne Trottoir gilt ein Reinigungsperimeter auf der ganzen Anstosslänge des angrenzenden Grundstücks und auf einer Breite ab der Grundstücksgrenze von 1,8 m. 3 Das Nähere regelt der Stadtrat in einer Verordnung. Er kann insbesondere Zonen des touristischen Zentrums / Kernzonen oder Gebiete mit erhöhtem Nutzungsdruck bestimmen und dort eine ergänzende Reinigung von Trottoirs oder Gehwegen durch das Strasseninspektorat vorsehen. 4 Das Vollstreckungsverfahren, insbesondere eine allfällige Ersatzvornahme, richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. 6 Eingefügt durch Änderung vom 16. Mai 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014.

Your change, as a redline

Art. 15 V. Unterhalt

Grundsatz (§ 78 StrG) Der Stadtrat bestimmt die Reihenfolge und den Umfang der Unterhaltsmassnahmen an den Kantons-, Gemeinde- und gemeindeeigenen Güterstrassen. Massgebend sind die Verkehrssicherheit sowie die Funktion und die Verkehrsbedeutung der Strasse. Art. 15 a 6 Reinigungspflicht der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer 1 Die Eigentümerinnen und Eigentümer von an Trottoirs oder Gehwege angrenzenden Grundstücken sind innerorts zur Reinigung dieser Trottoirs oder Gehwege verpflichtet. 2 Im Bereich von Plätzen und von Fussgänger- und Begegnungszonen ohne Trottoir gilt ein Reinigungsperimeter auf der ganzen Anstosslänge des angrenzenden Grundstücks und auf einer Breite ab der Grundstücksgrenze von 1,8 m. 3 Das Nähere regelt der Stadtrat in einer Verordnung. Er kann insbesondere Zonen des touristischen Zentrums / Kernzonen oder Gebiete mit erhöhtem Nutzungsdruck bestimmen und dort eine ergänzende Reinigung von Trottoirs oder Gehwegen durch das Strasseninspektorat vorsehen. 4 Das Vollstreckungsverfahren, insbesondere eine allfällige Ersatzvornahme, richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. 6 Eingefügt durch Änderung vom 16. Mai 2013, in Kraft seit 1. Januar 2014.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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