Propose a change

Verordnung über den Margaretha-Binggeli-Fonds

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

Bezugsberechtigung und Rückerstattung 1 Bezugsberechtigt sind: a. natürliche Personen, die sich vorübergehend in einer finanziellen Notlage befinden, keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen und seit mindestens drei Jahren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Luzern haben. Die Bezugsberechtigung besteht auch bei Verlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes weiter, sofern der Unterstützungswohnsitz in der Stadt Luzern verbleibt. b. Institutionen im sozialen und soziokulturellen Bereich, deren Tätigkeiten mit den städtischen Aufgaben im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen zusammenhängen, wenn die von ihnen unterstützten Leistungen, Massnahmen oder Projekte mehrheitlich den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern zugutekommen. 2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. 3 Wer aufgrund unwahrer oder unvollständiger Angaben Beiträge erhalten hat, ist zur Rückerstattung verpflichtet. II. Leistungsvoraussetzungen 1. Natürliche Personen

Your change, as a redline

Art. 2

Bezugsberechtigung und Rückerstattung 1 Bezugsberechtigt sind: a. natürliche Personen, die sich vorübergehend in einer finanziellen Notlage befinden, keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen und seit mindestens drei Jahren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Luzern haben. Die Bezugsberechtigung besteht auch bei Verlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes weiter, sofern der Unterstützungswohnsitz in der Stadt Luzern verbleibt. b. Institutionen im sozialen und soziokulturellen Bereich, deren Tätigkeiten mit den städtischen Aufgaben im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen zusammenhängen, wenn die von ihnen unterstützten Leistungen, Massnahmen oder Projekte mehrheitlich den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern zugutekommen. 2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. 3 Wer aufgrund unwahrer oder unvollständiger Angaben Beiträge erhalten hat, ist zur Rückerstattung verpflichtet. II. Leistungsvoraussetzungen 1. Natürliche Personen

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds