Abkommen mit dem die EWR-EFTA-Staaten der Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Beschaffung gemeinsamer Auktionsplattformen beitreten vom 27. Februar 2019
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16 Organisation der Sitzungen
1) Die Kommission beruft die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewertungsausschüsse ein. 2) Soweit machbar werden die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewertungsausschüsse mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin einberufen. 3) Unbeschadet des Art. 32 werden Informationen oder Unterlagen, die für die in Abs. 1 genannten Sitzungen wichtig sind, den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Lenkungsausschusses und des Vertragsverwaltungsausschusses, einschliesslich etwaiger Beobachter in diesen beiden Ausschüssen, sowie den Mitgliedern des Öffnungsausschusses bzw. der Bewertungsausschüsse soweit machbar mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin übermittelt. 4) Die in Abs. 1 genannten Sitzungen finden in Brüssel (Belgien) in von der Kommission zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt. 5) Die Kommission erstattet keine Ausgaben für Fahrt oder Unterkunft oder andere Tagegelder für die von den Mitgliedstaaten benannten Teilnehmer an den in Abs. 1 genannten Sitzungen.
Art. 16 Organisation der Sitzungen
1) Die Kommission beruft die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewertungsausschüsse ein. 2) Soweit machbar werden die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewertungsausschüsse mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin einberufen. 3) Unbeschadet des Art. 32 werden Informationen oder Unterlagen, die für die in Abs. 1 genannten Sitzungen wichtig sind, den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Lenkungsausschusses und des Vertragsverwaltungsausschusses, einschliesslich etwaiger Beobachter in diesen beiden Ausschüssen, sowie den Mitgliedern des Öffnungsausschusses bzw. der Bewertungsausschüsse soweit machbar mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin übermittelt. 4) Die in Abs. 1 genannten Sitzungen finden in Brüssel (Belgien) in von der Kommission zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt. 5) Die Kommission erstattet keine Ausgaben für Fahrt oder Unterkunft oder andere Tagegelder für die von den Mitgliedstaaten benannten Teilnehmer an den in Abs. 1 genannten Sitzungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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