Abkommen mit dem die EWR-EFTA-Staaten der Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Beschaffung gemeinsamer Auktionsplattformen beitreten vom 27. Februar 2019
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Geltungsbereich
1) Mit Inkrafttreten dieses Abkommens sind Island, Liechtenstein und Norwegen durch die gesamte Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung, einschliesslich deren Anhänge, gebunden, ausgenommen in den Fällen, in denen das Abkommen die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung ändert. 2) Mit Inkrafttreten dieses Abkommens sind Island, Liechtenstein und Norwegen durch sämtliche Rechtsakte gebunden, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung nach deren Inkrafttreten bereits erlassen wurden. 3) Die in der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung verwendeten Ausdrücke "teilnehmende Mitgliedstaaten" und "Vertragsparteien" umfassen nach Inkrafttreten dieses Abkommens auch Island, Liechtenstein und Norwegen. 4) Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen nicht an der Abstimmung des Lenkungsausschusses für die gemeinsame Vergabe teil und werden für die Erzielung eines Konsenses, einer qualifizierten Mehrheit oder einer einfachen Mehrheit in diesem Ausschuss nicht berücksichtigt.
Art. 2 Geltungsbereich
1) Mit Inkrafttreten dieses Abkommens sind Island, Liechtenstein und Norwegen durch die gesamte Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung, einschliesslich deren Anhänge, gebunden, ausgenommen in den Fällen, in denen das Abkommen die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung ändert. 2) Mit Inkrafttreten dieses Abkommens sind Island, Liechtenstein und Norwegen durch sämtliche Rechtsakte gebunden, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung nach deren Inkrafttreten bereits erlassen wurden. 3) Die in der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung verwendeten Ausdrücke "teilnehmende Mitgliedstaaten" und "Vertragsparteien" umfassen nach Inkrafttreten dieses Abkommens auch Island, Liechtenstein und Norwegen. 4) Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen nicht an der Abstimmung des Lenkungsausschusses für die gemeinsame Vergabe teil und werden für die Erzielung eines Konsenses, einer qualifizierten Mehrheit oder einer einfachen Mehrheit in diesem Ausschuss nicht berücksichtigt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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