Propose a change

Abkommen mit dem die EWR-EFTA-Staaten der Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Beschaffung gemeinsamer Auktionsplattformen beitreten vom 27. Februar 2019

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 24 Besondere Bestimmungen für Kontakte mit Wirtschaftsteilnehmer, Bewerbern oder Bietern während des gemeinsamen Vergabeverfahrens

1) Die Kommission ist die alleinige Stelle für Kontakte zwischen den Vertragsparteien und Wirtschaftsteilnehmern, Bewerbern, Bietern oder deren Vertretern in allen Angelegenheiten, die das gemeinsame Vergabeverfahren im Anschluss an das Inkrafttreten dieser Vereinbarung betreffen. Die Kommission stellt Regeln für Kontakte mit Wirtschaftsteilnehmern und ihren Vertretern auf und veröffentlicht sie vor Einleitung des gemeinsamen Vergabeverfahrens auf ihrer Website. Nach der Einleitung des gemeinsamen Vergabeverfahrens sind Kontakte zwischen Wirtschaftsteilnehmern, Bewerbern, Bietern oder deren Vertretern und der Kommission ausnahmsweise unter den Bedingungen von Art. 148 Abs. 2 und 3 der Durchführungsbestimmungen zulässig. 2) Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die Personen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für ihn arbeiten und an die nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung ein Wirtschaftsteilnehmer, ein Bewerber, ein Bieter oder deren Vertreter in einer Angelegenheit herantritt, die das gemeinsame Vergabeverfahren betrifft, diesen darauf hinweisen, dass gemäss Art. 24 Abs. 1 dieser Vereinbarung die Kommission die einzige Kontaktstelle für Wirtschaftsteilnehmer, Bewerber, Bieter oder deren Vertreter ist, und ihn an die Kommission verweisen. Gleichzeitig teilen sie der Kommission die Einzelheiten des Herantretens und des Verweises mit. 3) Jeder Kontakt mit Wirtschaftsteilnehmern, Bewerbern, Bietern oder deren Vertretern gemäss den Abs. 1 und 2, einschliesslich des damit verbundenen Briefwechsels, wird ordnungsgemäss aufgezeichnet. Die Kommission informiert den Lenkungsausschuss über solche Kontakte.

Your change, as a redline

Art. 24 Besondere Bestimmungen für Kontakte mit Wirtschaftsteilnehmer, Bewerbern oder Bietern während des gemeinsamen Vergabeverfahrens

1) Die Kommission ist die alleinige Stelle für Kontakte zwischen den Vertragsparteien und Wirtschaftsteilnehmern, Bewerbern, Bietern oder deren Vertretern in allen Angelegenheiten, die das gemeinsame Vergabeverfahren im Anschluss an das Inkrafttreten dieser Vereinbarung betreffen. Die Kommission stellt Regeln für Kontakte mit Wirtschaftsteilnehmern und ihren Vertretern auf und veröffentlicht sie vor Einleitung des gemeinsamen Vergabeverfahrens auf ihrer Website. Nach der Einleitung des gemeinsamen Vergabeverfahrens sind Kontakte zwischen Wirtschaftsteilnehmern, Bewerbern, Bietern oder deren Vertretern und der Kommission ausnahmsweise unter den Bedingungen von Art. 148 Abs. 2 und 3 der Durchführungsbestimmungen zulässig. 2) Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die Personen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für ihn arbeiten und an die nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung ein Wirtschaftsteilnehmer, ein Bewerber, ein Bieter oder deren Vertreter in einer Angelegenheit herantritt, die das gemeinsame Vergabeverfahren betrifft, diesen darauf hinweisen, dass gemäss Art. 24 Abs. 1 dieser Vereinbarung die Kommission die einzige Kontaktstelle für Wirtschaftsteilnehmer, Bewerber, Bieter oder deren Vertreter ist, und ihn an die Kommission verweisen. Gleichzeitig teilen sie der Kommission die Einzelheiten des Herantretens und des Verweises mit. 3) Jeder Kontakt mit Wirtschaftsteilnehmern, Bewerbern, Bietern oder deren Vertretern gemäss den Abs. 1 und 2, einschliesslich des damit verbundenen Briefwechsels, wird ordnungsgemäss aufgezeichnet. Die Kommission informiert den Lenkungsausschuss über solche Kontakte.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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