Abkommen mit dem die EWR-EFTA-Staaten der Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Beschaffung gemeinsamer Auktionsplattformen beitreten vom 27. Februar 2019
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25 Verzicht und Annullierung
1) Die Kommission kann gemäss Art. 101 Abs. 1 der Haushaltsordnung aus berechtigten und dargelegten Gründen vor der Zuschlagserteilung auf die Auftragsvergabe verzichten oder vor der Vertragsunterzeichnung das Vergabeverfahren annullieren. 2) Für die Anwendung von Art. 101 der Haushaltsordnung wird in der Ausschreibung festgelegt, dass die Kommission bis zur Vergabe des resultierenden Vertrags auf die Auftragsvergabe verzichten oder bis zur Vertragsunterzeichnung das Vergabeverfahren annullieren kann, ohne dass die Bewerber oder Bieter Anspruch auf eine Entschädigung haben. 3) Bevor die Kommission eine Entscheidung gemäss Abs. 1 trifft, holt sie die Stellungnahme des Lenkungsausschusses gemäss Art. 13 Abs. 2 zu der vorgeschlagenen Entscheidung ein. Die Entscheidung der Kommission wird den Bewerbern oder Bietern zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Stellungnahme des Lenkungsausschusses mitgeteilt.
Art. 25 Verzicht und Annullierung
1) Die Kommission kann gemäss Art. 101 Abs. 1 der Haushaltsordnung aus berechtigten und dargelegten Gründen vor der Zuschlagserteilung auf die Auftragsvergabe verzichten oder vor der Vertragsunterzeichnung das Vergabeverfahren annullieren. 2) Für die Anwendung von Art. 101 der Haushaltsordnung wird in der Ausschreibung festgelegt, dass die Kommission bis zur Vergabe des resultierenden Vertrags auf die Auftragsvergabe verzichten oder bis zur Vertragsunterzeichnung das Vergabeverfahren annullieren kann, ohne dass die Bewerber oder Bieter Anspruch auf eine Entschädigung haben. 3) Bevor die Kommission eine Entscheidung gemäss Abs. 1 trifft, holt sie die Stellungnahme des Lenkungsausschusses gemäss Art. 13 Abs. 2 zu der vorgeschlagenen Entscheidung ein. Die Entscheidung der Kommission wird den Bewerbern oder Bietern zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Stellungnahme des Lenkungsausschusses mitgeteilt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it