Abkommen mit dem die EWR-EFTA-Staaten der Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Beschaffung gemeinsamer Auktionsplattformen beitreten vom 27. Februar 2019
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 32 Massnahmen zum Schutz der im Rahmen dieser Vereinbarung bearbeiteten Informationen oder Unterlagen
1) Die Kommission schlägt besondere Vorschriften für die Bearbeitung von Informationen oder Unterlagen im Rahmen dieser Vereinbarung sowie Sicherheitsmassnahmen vor, die für die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses sowie des Öffnungsausschusses und der Bewertungsausschüsse gelten. 2) Die Vorschriften für die Bearbeitung von Informationen oder Unterlagen, die im Lenkungsausschuss oder im Vertragsverwaltungsausschuss bearbeitet werden, und die Sicherheitsmassnahmen, die für die Sitzungen des Lenkungsausschusses und des Vertragsverwaltungsausschusses gelten, werden als Teil der Geschäftsordnung dieser Ausschüsse auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags erlassen. 3) Bevor die Kommission die Vorschriften für die Bearbeitung von Informationen oder Unterlagen, die im Öffnungsausschuss oder in den Bewertungsausschüssen bearbeitet werden, und die Sicherheitsmassnahmen erlässt, die für die Sitzungen des Öffnungsausschusses oder der Bewertungsausschüsse gelten, einschliesslich eines Verhaltenskodex für Bewerter, legt sie diese dem Lenkungsausschuss zur Zustimmung gemäss Art. 13 Abs. 1 vor. 4) Jedes Mitglied eines Bewertungsausschusses gemäss Art. 10 Abs. 1 unterzeichnet gemäss Art. 10 Abs. 5 die Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts und über die Verpflichtung zur Geheimhaltung in Anhang I. Die Kommission kann ausserdem jedes Bewertungsausschussmitglied auffordern, einen Verhaltenskodex für Bewerter gemäss Abs. 3 zu unterzeichnen. 5) Die Kommission kann aufgrund der erworbenen Erfahrung Änderungen der Anhänge vorschlagen. Solche Änderungen treten unverzüglich nach der Zustimmung des Lenkungsausschusses für die gemeinsame Vergabe gemäss Art. 13 Abs. 1 in Kraft.
Art. 32 Massnahmen zum Schutz der im Rahmen dieser Vereinbarung bearbeiteten Informationen oder Unterlagen
1) Die Kommission schlägt besondere Vorschriften für die Bearbeitung von Informationen oder Unterlagen im Rahmen dieser Vereinbarung sowie Sicherheitsmassnahmen vor, die für die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses sowie des Öffnungsausschusses und der Bewertungsausschüsse gelten. 2) Die Vorschriften für die Bearbeitung von Informationen oder Unterlagen, die im Lenkungsausschuss oder im Vertragsverwaltungsausschuss bearbeitet werden, und die Sicherheitsmassnahmen, die für die Sitzungen des Lenkungsausschusses und des Vertragsverwaltungsausschusses gelten, werden als Teil der Geschäftsordnung dieser Ausschüsse auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags erlassen. 3) Bevor die Kommission die Vorschriften für die Bearbeitung von Informationen oder Unterlagen, die im Öffnungsausschuss oder in den Bewertungsausschüssen bearbeitet werden, und die Sicherheitsmassnahmen erlässt, die für die Sitzungen des Öffnungsausschusses oder der Bewertungsausschüsse gelten, einschliesslich eines Verhaltenskodex für Bewerter, legt sie diese dem Lenkungsausschuss zur Zustimmung gemäss Art. 13 Abs. 1 vor. 4) Jedes Mitglied eines Bewertungsausschusses gemäss Art. 10 Abs. 1 unterzeichnet gemäss Art. 10 Abs. 5 die Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts und über die Verpflichtung zur Geheimhaltung in Anhang I. Die Kommission kann ausserdem jedes Bewertungsausschussmitglied auffordern, einen Verhaltenskodex für Bewerter gemäss Abs. 3 zu unterzeichnen. 5) Die Kommission kann aufgrund der erworbenen Erfahrung Änderungen der Anhänge vorschlagen. Solche Änderungen treten unverzüglich nach der Zustimmung des Lenkungsausschusses für die gemeinsame Vergabe gemäss Art. 13 Abs. 1 in Kraft.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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