Abkommen mit dem die EWR-EFTA-Staaten der Vereinbarung über ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Beschaffung gemeinsamer Auktionsplattformen beitreten vom 27. Februar 2019
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38 Andere Artikel, die für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten gelten
Unbeschadet dieses Titels gelten die Art. 1 bis 4, Art. 12, Art. 14 Abs. 5, die Art. 15 und 16, Art. 24, Art. 28 bis 33, Art. 41 bis 44, Art. 46, Art. 47, Art. 49, Art. 51 Abs. 1, 2 und 3 sowie Art. 53 für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Unbeschadet dieses Titels gilt Art. 45 ebenfalls für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Der letzte Satz in Art. 45 Abs. 3 Unterabs. 2 gilt jedoch lediglich für die nichtbeteiligten Mitgliedstaaten, die Beobachterstatus haben oder denen gemäss Art. 34 Abs. 2 Informationen oder Unterlagen übermittelt wurden. Unbeschadet dieses Titels gilt Art. 48 ebenfalls für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Änderungen von Art. 1 Abs. 6 und dieses Titels sowie der Anhänge II und III, die nichtbeteiligte Mitgliedstaaten betreffen, müssen allerdings von diesen Mitgliedstaaten einstimmig genehmigt werden. Unbeschadet dieses Titels gilt Art. 52 ebenfalls für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Verweise darin auf Art. 51 Abs. 4 sind jedoch als Verweise auf Art. 40 zu verstehen.
Art. 38 Andere Artikel, die für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten gelten
Unbeschadet dieses Titels gelten die Art. 1 bis 4, Art. 12, Art. 14 Abs. 5, die Art. 15 und 16, Art. 24, Art. 28 bis 33, Art. 41 bis 44, Art. 46, Art. 47, Art. 49, Art. 51 Abs. 1, 2 und 3 sowie Art. 53 für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Unbeschadet dieses Titels gilt Art. 45 ebenfalls für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Der letzte Satz in Art. 45 Abs. 3 Unterabs. 2 gilt jedoch lediglich für die nichtbeteiligten Mitgliedstaaten, die Beobachterstatus haben oder denen gemäss Art. 34 Abs. 2 Informationen oder Unterlagen übermittelt wurden. Unbeschadet dieses Titels gilt Art. 48 ebenfalls für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Änderungen von Art. 1 Abs. 6 und dieses Titels sowie der Anhänge II und III, die nichtbeteiligte Mitgliedstaaten betreffen, müssen allerdings von diesen Mitgliedstaaten einstimmig genehmigt werden. Unbeschadet dieses Titels gilt Art. 52 ebenfalls für nichtbeteiligte Mitgliedstaaten. Verweise darin auf Art. 51 Abs. 4 sind jedoch als Verweise auf Art. 40 zu verstehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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