Propose a change

Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 5 Leistungen

(1) Leistungen können gewährt werden für einmalige oder wiederkehrende Maßnahmen oder ständige Einrichtungen, die der Jugendarbeit dienen. Unterstützt werden solche Maßnahmen oder Einrichtungen, die dem Vorstand förderungswürdig erscheinen. (2) Leistungen werden vom Vorstand auf Antrag durch Beschluß gewährt. Antragsrecht hat jedes Vorstandsmitglied. Gesuche um Unterstützung sind an den Vorstand oder an den von ihm Beauftragten zu richten. (3) Bei seiner Entscheidung handelt der Vorstand entsprechend dem Stiftungszweck nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessensspielraums sind seine Entscheidungen weder behördlich noch gerichtlich anfechtbar. (4) Alle Leistungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit des Widerrufs. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Leistungsansprüche können nur aufgrund schriftlicher Leistungszusagen der Stiftung entstehen, nicht jedoch durch Berufung auf Gleichbehandlung oder aufgrund bereits mehrfach gewährter Leistungen. (5) Die Stiftung darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums erhalten über eine Aufwandsentschädigung und eine Erstattung ihrer Kosten hinaus keine Zuwendungen. Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet der Vorstand.

Your change, as a redline

§ 5 Leistungen

(1) Leistungen können gewährt werden für einmalige oder wiederkehrende Maßnahmen oder ständige Einrichtungen, die der Jugendarbeit dienen. Unterstützt werden solche Maßnahmen oder Einrichtungen, die dem Vorstand förderungswürdig erscheinen. (2) Leistungen werden vom Vorstand auf Antrag durch Beschluß gewährt. Antragsrecht hat jedes Vorstandsmitglied. Gesuche um Unterstützung sind an den Vorstand oder an den von ihm Beauftragten zu richten. (3) Bei seiner Entscheidung handelt der Vorstand entsprechend dem Stiftungszweck nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessensspielraums sind seine Entscheidungen weder behördlich noch gerichtlich anfechtbar. (4) Alle Leistungen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit des Widerrufs. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Leistungsansprüche können nur aufgrund schriftlicher Leistungszusagen der Stiftung entstehen, nicht jedoch durch Berufung auf Gleichbehandlung oder aufgrund bereits mehrfach gewährter Leistungen. (5) Die Stiftung darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums erhalten über eine Aufwandsentschädigung und eine Erstattung ihrer Kosten hinaus keine Zuwendungen. Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet der Vorstand.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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