Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 32
(1) Soweit Verpflichtungen des Schuldners einer geregelten Schuld darauf beruhen, daß an die Konversionskasse geleistete Zahlungen gemäß Anlage V des Abkommens bei der Regelung der Schuld unberücksichtigt geblieben sind, hat der Schuldner gegen den Bund einen Anspruch auf Erstattung der Zahlungen, die er zur Erfüllung dieser Verpflichtungen leistet. (2) Hat der Schuldner es unterlassen, gemäß den Bestimmungen des Abkommens und seiner Anlagen einen Regelungsvorschlag zu machen oder eine Beitrittserklärung abzugeben, so kann er die Erstattung nur insoweit verlangen, als er zu Leistungen auch verpflichtet wäre, wenn er einen Regelungsvorschlag gemacht oder eine Beitrittserklärung abgegeben hätte. (3) Falls dem Schuldner bei der Regelung seiner Schuld auf Grund einer Härteklausel der Anlagen des Abkommens ein Nachlaß auf den neuen Kapitalbetrag gewährt worden ist, ist dieser Nachlaß in erster Linie auf den Teil der Schuld anzurechnen, für den der Schuldner keinen Erstattungsanspruch hat.
§ 32
(1) Soweit Verpflichtungen des Schuldners einer geregelten Schuld darauf beruhen, daß an die Konversionskasse geleistete Zahlungen gemäß Anlage V des Abkommens bei der Regelung der Schuld unberücksichtigt geblieben sind, hat der Schuldner gegen den Bund einen Anspruch auf Erstattung der Zahlungen, die er zur Erfüllung dieser Verpflichtungen leistet. (2) Hat der Schuldner es unterlassen, gemäß den Bestimmungen des Abkommens und seiner Anlagen einen Regelungsvorschlag zu machen oder eine Beitrittserklärung abzugeben, so kann er die Erstattung nur insoweit verlangen, als er zu Leistungen auch verpflichtet wäre, wenn er einen Regelungsvorschlag gemacht oder eine Beitrittserklärung abgegeben hätte. (3) Falls dem Schuldner bei der Regelung seiner Schuld auf Grund einer Härteklausel der Anlagen des Abkommens ein Nachlaß auf den neuen Kapitalbetrag gewährt worden ist, ist dieser Nachlaß in erster Linie auf den Teil der Schuld anzurechnen, für den der Schuldner keinen Erstattungsanspruch hat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.