Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 59
(1) Die in den §§ 56 und 57 bezeichnete neue oder weitere Hypothek genießt vor einer auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last für die Hypothekengewinnabgabe ein Vorrecht nach § 113 des Lastenausgleichsgesetzes, soweit die umgestellte Hypothek ein solches genießen würde, wenn sie mit Wirkung vom Beginn des 21. Juni 1948 auf den Betrag von einer Deutschen Mark für eine Reichsmark umgestellt worden wäre. Die umgestellte Hypothek genießt kein Vorrecht vor der öffentlichen Last, wenn die weitere Hypothek ein solches nicht genießt. (2) Die Rechte, die auf Grund des § 58 Abs. 2 bis 4 nicht hinter die weitere Hypothek zurücktreten oder zurückzutreten haben, genießen ein Vorrecht nach § 113 des Lastenausgleichsgesetzes vor dem Betrage der öffentlichen Last, der dem Betrage gleichkommt, für den die weitere Hypothek das in Absatz 1 genannte Vorrecht genießt.
§ 59
(1) Die in den §§ 56 und 57 bezeichnete neue oder weitere Hypothek genießt vor einer auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last für die Hypothekengewinnabgabe ein Vorrecht nach § 113 des Lastenausgleichsgesetzes, soweit die umgestellte Hypothek ein solches genießen würde, wenn sie mit Wirkung vom Beginn des 21. Juni 1948 auf den Betrag von einer Deutschen Mark für eine Reichsmark umgestellt worden wäre. Die umgestellte Hypothek genießt kein Vorrecht vor der öffentlichen Last, wenn die weitere Hypothek ein solches nicht genießt. (2) Die Rechte, die auf Grund des § 58 Abs. 2 bis 4 nicht hinter die weitere Hypothek zurücktreten oder zurückzutreten haben, genießen ein Vorrecht nach § 113 des Lastenausgleichsgesetzes vor dem Betrage der öffentlichen Last, der dem Betrage gleichkommt, für den die weitere Hypothek das in Absatz 1 genannte Vorrecht genießt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.