Propose a change

Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tunesischen Republik

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 23 Inkrafttreten, Dauer, Änderung, Suspendierung und Kündigung

1. Jede Vertragspartei notifiziert der anderen die Erfüllung des erforderlichen Verfahrens für das Inkrafttreten dieses Abkommens; dieses tritt dreissig (30) Tage nach Empfang der letzten Notifikation in Kraft. 2. Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 3. Änderungen dieses Abkommens müssen in schriftlicher Form erfolgen und treten erst nach Zustimmung der Vertragsparteien gemäss Absatz 1 in Kraft. 4. Jede Vertragspartei kann, nachdem sie die andere Vertragspartei darüber informiert hat, die Anwendung des vorliegenden Abkommens aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit ganz oder teilweise suspendieren. Die Suspendierung ist unverzüglich der anderen Vertragspartei auf diplomatischem Weg mitzuteilen. Die Vertragsparteien informieren sich unverzüglich auf diplomatischem Weg über die Aufhebung einer solchen Massnahme. 5. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen durch Notifikation an die andere Partei auf diplomatischem Weg kündigen. In diesem Fall tritt das Abkommen dreissig (30) Tage nach Empfang der Notifikation ausser Kraft.

Your change, as a redline

Art. 23 Inkrafttreten, Dauer, Änderung, Suspendierung und Kündigung

1. Jede Vertragspartei notifiziert der anderen die Erfüllung des erforderlichen Verfahrens für das Inkrafttreten dieses Abkommens; dieses tritt dreissig (30) Tage nach Empfang der letzten Notifikation in Kraft. 2. Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 3. Änderungen dieses Abkommens müssen in schriftlicher Form erfolgen und treten erst nach Zustimmung der Vertragsparteien gemäss Absatz 1 in Kraft. 4. Jede Vertragspartei kann, nachdem sie die andere Vertragspartei darüber informiert hat, die Anwendung des vorliegenden Abkommens aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit ganz oder teilweise suspendieren. Die Suspendierung ist unverzüglich der anderen Vertragspartei auf diplomatischem Weg mitzuteilen. Die Vertragsparteien informieren sich unverzüglich auf diplomatischem Weg über die Aufhebung einer solchen Massnahme. 5. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen durch Notifikation an die andere Partei auf diplomatischem Weg kündigen. In diesem Fall tritt das Abkommen dreissig (30) Tage nach Empfang der Notifikation ausser Kraft.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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