Verordnung der FINMA über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser
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Change 1
As published
Art. 153 Risikogewichtung
1 Ein Risikogewicht von 2 Prozent gilt für Sicherheiten, die die qualifizierte zentrale Gegenpartei hält und die bei der Berechnung der Positionen aus Handelsgeschäften nach Artikel 144 berücksichtigt sind. Hält die qualifizierte zentrale Gegenpartei die Sicherheiten für andere Zwecke, so sind die entsprechenden Risikogewichte anzuwenden.
2 Ein Risikogewicht von null Prozent gilt für Sicherheiten, die:
a. im Rahmen von Handelsgeschäften gestellt werden;
b. ein Clearing-Mitglied gegenüber der qualifizierten zentralen Gegenpartei stellt;
c. von einem Verwahrer gehalten werden; und
d. so gehalten werden, dass sie gegenüber der Gegenpartei keinem Insolvenzrisiko ausgesetzt sind.
3 Ein Risikogewicht von null Prozent gilt auch für Sicherheiten, die:
a. im Rahmen von Handelsgeschäften gestellt werden;
b. der Clearing-Kunde gegenüber der qualifizierten zentralen Gegenpartei, dem Clearing-Mitglied und anderen Clearing-Kunden stellt;
c. von einem Verwahrer gehalten werden; und
d. so gehalten werden, dass sie gegenüber der Gegenpartei keinem Insolvenzrisiko ausgesetzt sind.
4 Hält die qualifizierte zentrale Gegenpartei die Sicherheiten stellvertretend für den Clearing-Kunden und sind sie gegenüber der Gegenpartei einem Insolvenzrisiko ausgesetzt, so gelten folgende Risikogewichte:
a. 2 Prozent, wenn die Voraussetzungen zur Anwendung von Artikel 150 Absatz 1 erfüllt sind;
b. 4 Prozent, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 150 Absatz 3 erfüllt sind.
5 Als Verwahrer gelten Personen, die Vermögenswerte verwahren, ohne Inhaber wirtschaftlicher Rechte an diesen Vermögenswerten zu sein, insbesondere Treuhänder, Vermittler, Pfandgläubiger und andere abgesicherte Gläubiger, sofern im Fall der Insolvenz oder des Konkurses des Verwahrers weder die Forderungen der Gläubiger des Verwahrers noch eine Aussetzung der Rückgabe der Vermögenswerte geltend gemacht werden können.
Your change, as a redline
Art. 153 Risikogewichtung
1 Ein Risikogewicht von 2 Prozent gilt für Sicherheiten, die die qualifizierte zentrale Gegenpartei hält und die bei der Berechnung der Positionen aus Handelsgeschäften nach Artikel 144 berücksichtigt sind. Hält die qualifizierte zentrale Gegenpartei die Sicherheiten für andere Zwecke, so sind die entsprechenden Risikogewichte anzuwenden.
2 Ein Risikogewicht von null Prozent gilt für Sicherheiten, die:
a. im Rahmen von Handelsgeschäften gestellt werden;
b. ein Clearing-Mitglied gegenüber der qualifizierten zentralen Gegenpartei stellt;
c. von einem Verwahrer gehalten werden; und
d. so gehalten werden, dass sie gegenüber der Gegenpartei keinem Insolvenzrisiko ausgesetzt sind.
3 Ein Risikogewicht von null Prozent gilt auch für Sicherheiten, die:
a. im Rahmen von Handelsgeschäften gestellt werden;
b. der Clearing-Kunde gegenüber der qualifizierten zentralen Gegenpartei, dem Clearing-Mitglied und anderen Clearing-Kunden stellt;
c. von einem Verwahrer gehalten werden; und
d. so gehalten werden, dass sie gegenüber der Gegenpartei keinem Insolvenzrisiko ausgesetzt sind.
4 Hält die qualifizierte zentrale Gegenpartei die Sicherheiten stellvertretend für den Clearing-Kunden und sind sie gegenüber der Gegenpartei einem Insolvenzrisiko ausgesetzt, so gelten folgende Risikogewichte:
a. 2 Prozent, wenn die Voraussetzungen zur Anwendung von Artikel 150 Absatz 1 erfüllt sind;
b. 4 Prozent, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 150 Absatz 3 erfüllt sind.
5 Als Verwahrer gelten Personen, die Vermögenswerte verwahren, ohne Inhaber wirtschaftlicher Rechte an diesen Vermögenswerten zu sein, insbesondere Treuhänder, Vermittler, Pfandgläubiger und andere abgesicherte Gläubiger, sofern im Fall der Insolvenz oder des Konkurses des Verwahrers weder die Forderungen der Gläubiger des Verwahrers noch eine Aussetzung der Rückgabe der Vermögenswerte geltend gemacht werden können.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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