Propose a change

Verordnung der FINMA über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 50 Nach Risiko gewichtete Kreditäquivalente für das Gegenpartei-Kreditrisiko aus Derivatpositionen des VKV

1 Die Kreditäquivalente für das Gegenpartei-Kreditrisiko aus Derivatpositionen werden wie folgt berechnet und nach Risiko gewichtet: a. Es werden die Kreditäquivalente für die Derivatpositionen berechnet, entweder nach dem Standardansatz nach Artikel 57 ERV oder nach einem der vereinfachten Ansätze nach Artikel 58 ERV; dabei sind folgende Anpassungen zu berücksichtigen:1. Sind die aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten nicht bekannt, so wird stattdessen die Summe der Brutto-Nominalwerte der Derivate im Netting-Set verwendet; der Multiplikator nach Artikel 10 beträgt 1. 2. Ist die Berechnung des potenziellen Wertanstiegs nach dem Standardansatz nicht möglich, so beträgt er 15 Prozent der Summe der Brutto-Nominalwerte der Derivate im Netting-Set. b. Die Kreditäquivalente von Derivatpositionen, die der Eigenmittelanforderung zur Unterlegung des CVA-Risikos nach Artikel 77g ERV unterlägen, wenn diese Positionen von der Bank selbst gehalten würden, sind mit einem Faktor von 1,5 zu multiplizieren. c. Der so berechnete Wert wird mit dem Risikogewicht der Gegenpartei multipliziert. 2 Bei VKV können Derivate bei der Berechnung der nach Risiko gewichteten Positionen ausgenommen werden, wenn: a. das VKV Derivate nur für Absicherungszwecke verwenden darf; b. diese Derivate unwesentlich sind; und c. der Absicherungseffekt nicht berücksichtigt wird.

Your change, as a redline

Art. 50 Nach Risiko gewichtete Kreditäquivalente für das Gegenpartei-Kreditrisiko aus Derivatpositionen des VKV

1 Die Kreditäquivalente für das Gegenpartei-Kreditrisiko aus Derivatpositionen werden wie folgt berechnet und nach Risiko gewichtet: a. Es werden die Kreditäquivalente für die Derivatpositionen berechnet, entweder nach dem Standardansatz nach Artikel 57 ERV oder nach einem der vereinfachten Ansätze nach Artikel 58 ERV; dabei sind folgende Anpassungen zu berücksichtigen:1. Sind die aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten nicht bekannt, so wird stattdessen die Summe der Brutto-Nominalwerte der Derivate im Netting-Set verwendet; der Multiplikator nach Artikel 10 beträgt 1. 2. Ist die Berechnung des potenziellen Wertanstiegs nach dem Standardansatz nicht möglich, so beträgt er 15 Prozent der Summe der Brutto-Nominalwerte der Derivate im Netting-Set. b. Die Kreditäquivalente von Derivatpositionen, die der Eigenmittelanforderung zur Unterlegung des CVA-Risikos nach Artikel 77g ERV unterlägen, wenn diese Positionen von der Bank selbst gehalten würden, sind mit einem Faktor von 1,5 zu multiplizieren. c. Der so berechnete Wert wird mit dem Risikogewicht der Gegenpartei multipliziert. 2 Bei VKV können Derivate bei der Berechnung der nach Risiko gewichteten Positionen ausgenommen werden, wenn: a. das VKV Derivate nur für Absicherungszwecke verwenden darf; b. diese Derivate unwesentlich sind; und c. der Absicherungseffekt nicht berücksichtigt wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it