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Verordnung der FINMA über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 72 Anforderungen an den Vertrag

1 Im Derivatvertrag müssen insbesondere folgende Kreditereignisse aufgeführt sein, welche die Fälligkeit des Kreditderivats auslösen: a. Verzug bei den vertraglich festgelegten Zahlungen aus den dem Derivatvertrag zugrunde liegenden Forderungen, wobei die maximale Toleranzfrist im Derivatvertrag nicht länger sein darf als die Toleranzfrist der dem Derivatvertrag zugrunde liegenden Forderungen; b. Insolvenz des Referenzschuldners, insbesondere in der Form von Konkurs, Überschuldung oder sonstiger Zahlungsunfähigkeit, oder dessen dokumentiertes Eingeständnis, im Allgemeinen nicht mehr zur Begleichung fällig werdender Zahlungen in der Lage zu sein, sowie ähnliche Ereignisse; c. Restrukturierung der dem Derivatvertrag zugrunde liegenden Forderungen durch Erlass oder Aufschub der Zahlung von Kapital, Zinsen oder Gebühren mit Verlustfolge. 2 Ist die Voraussetzung nach Absatz 1 Buchstabe c nicht erfüllt, so kann die Absicherung unter Einhaltung der übrigen Voraussetzungen nach diesem Abschnitt dennoch angerechnet werden: a. zu 100 Prozent der Absicherung, wenn:1. die abgesicherte Forderung gegenüber einem Unternehmen besteht, 2. Änderungen von Laufzeit, Nominalwert, Zinsen, Währung oder Rang der Forderung nur einstimmig beschlossen werden können, 3. das auf die Forderung anwendbare Konkursrecht die Reorganisation oder Restrukturierung und die ordentliche Abwicklung der Gläubigerforderungen ermöglicht; b. zu 60 Prozent der Absicherung, wenn die Absicherung höchstens der Forderung entspricht; c. zu 60 Prozent der Forderung, wenn die Absicherung grösser ist als die Forderung. 3 Die Zuständigkeit, zu bestimmen, ob ein Kreditereignis vorliegt, muss eindeutig einem oder mehreren Beteiligten zugewiesen sein, darf aber nicht allein dem Sicherungsgeber obliegen. Der Vertrag muss dem Sicherungsnehmer das Recht einräumen, dem Sicherungsgeber das Eintreten eines Kreditereignisses anzuzeigen.

Your change, as a redline

Art. 72 Anforderungen an den Vertrag

1 Im Derivatvertrag müssen insbesondere folgende Kreditereignisse aufgeführt sein, welche die Fälligkeit des Kreditderivats auslösen: a. Verzug bei den vertraglich festgelegten Zahlungen aus den dem Derivatvertrag zugrunde liegenden Forderungen, wobei die maximale Toleranzfrist im Derivatvertrag nicht länger sein darf als die Toleranzfrist der dem Derivatvertrag zugrunde liegenden Forderungen; b. Insolvenz des Referenzschuldners, insbesondere in der Form von Konkurs, Überschuldung oder sonstiger Zahlungsunfähigkeit, oder dessen dokumentiertes Eingeständnis, im Allgemeinen nicht mehr zur Begleichung fällig werdender Zahlungen in der Lage zu sein, sowie ähnliche Ereignisse; c. Restrukturierung der dem Derivatvertrag zugrunde liegenden Forderungen durch Erlass oder Aufschub der Zahlung von Kapital, Zinsen oder Gebühren mit Verlustfolge. 2 Ist die Voraussetzung nach Absatz 1 Buchstabe c nicht erfüllt, so kann die Absicherung unter Einhaltung der übrigen Voraussetzungen nach diesem Abschnitt dennoch angerechnet werden: a. zu 100 Prozent der Absicherung, wenn:1. die abgesicherte Forderung gegenüber einem Unternehmen besteht, 2. Änderungen von Laufzeit, Nominalwert, Zinsen, Währung oder Rang der Forderung nur einstimmig beschlossen werden können, 3. das auf die Forderung anwendbare Konkursrecht die Reorganisation oder Restrukturierung und die ordentliche Abwicklung der Gläubigerforderungen ermöglicht; b. zu 60 Prozent der Absicherung, wenn die Absicherung höchstens der Forderung entspricht; c. zu 60 Prozent der Forderung, wenn die Absicherung grösser ist als die Forderung. 3 Die Zuständigkeit, zu bestimmen, ob ein Kreditereignis vorliegt, muss eindeutig einem oder mehreren Beteiligten zugewiesen sein, darf aber nicht allein dem Sicherungsgeber obliegen. Der Vertrag muss dem Sicherungsnehmer das Recht einräumen, dem Sicherungsgeber das Eintreten eines Kreditereignisses anzuzeigen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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