Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 Befristung des Arbeitsvertrags
1 Der Arbeitsvertrag für die Ausbildung ist auf deren Dauer befristet. 2 Der Arbeitsvertrag für den konkreten Einsatz ist auf dessen Dauer befristet. Ist die Einsatzdauer unbestimmt, so wird der Arbeitsvertrag in der Regel auf ein Jahr befristet. 3 … 4 Der Arbeitsvertrag für den Einsatz kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Nach zwei Einsatzverlängerungen braucht es für eine weitere Verlängerung die Bewilligung des Kommando Operationen der Gruppe Verteidigung. 5 Ein einzelner Arbeitsvertrag oder ohne Unterbruch aneinandergereihte Arbeitsverträge dürfen gesamthaft die Dauer von zehn Jahren nicht überschreiten. Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795). Aufgehoben durch Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, mit Wirkung seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795). Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795).
Art. 11 Befristung des Arbeitsvertrags
1 Der Arbeitsvertrag für die Ausbildung ist auf deren Dauer befristet. 2 Der Arbeitsvertrag für den konkreten Einsatz ist auf dessen Dauer befristet. Ist die Einsatzdauer unbestimmt, so wird der Arbeitsvertrag in der Regel auf ein Jahr befristet. 3 … 4 Der Arbeitsvertrag für den Einsatz kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Nach zwei Einsatzverlängerungen braucht es für eine weitere Verlängerung die Bewilligung des Kommando Operationen der Gruppe Verteidigung. 5 Ein einzelner Arbeitsvertrag oder ohne Unterbruch aneinandergereihte Arbeitsverträge dürfen gesamthaft die Dauer von zehn Jahren nicht überschreiten. Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795). Aufgehoben durch Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, mit Wirkung seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795). Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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