Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11a Arbeitsverträge für Spezialistinnen und Spezialisten
1 Für Spezialistinnen und Spezialisten können Arbeitsverträge mit Maximaldauer von 5 Jahren ausgestellt werden. Die Maximaldauer und die Kündigungsmöglichkeit sind im Arbeitsvertrag festzuhalten. 2 Die Arbeitsverträge regeln sowohl die einsatzbezogene Ausbildung als auch den Einsatz. 3 Zwischen den Einsätzen werden die Spezialistinnen und Spezialisten auf Grundlage des Arbeitsvertrages innerhalb der Gruppe Verteidigung eingesetzt. Die zuständige Stelle stellt die notwendigen Poolstellen bereit. 4 Der Arbeitsvertrag für den Einsatz kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Nach einer Einsatzverlängerung braucht es für eine weitere Verlängerung die Bewilligung des Kommando Operationen der Gruppe Verteidigung. Eingefügt durch Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795).
Art. 11a Arbeitsverträge für Spezialistinnen und Spezialisten
1 Für Spezialistinnen und Spezialisten können Arbeitsverträge mit Maximaldauer von 5 Jahren ausgestellt werden. Die Maximaldauer und die Kündigungsmöglichkeit sind im Arbeitsvertrag festzuhalten. 2 Die Arbeitsverträge regeln sowohl die einsatzbezogene Ausbildung als auch den Einsatz. 3 Zwischen den Einsätzen werden die Spezialistinnen und Spezialisten auf Grundlage des Arbeitsvertrages innerhalb der Gruppe Verteidigung eingesetzt. Die zuständige Stelle stellt die notwendigen Poolstellen bereit. 4 Der Arbeitsvertrag für den Einsatz kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Nach einer Einsatzverlängerung braucht es für eine weitere Verlängerung die Bewilligung des Kommando Operationen der Gruppe Verteidigung. Eingefügt durch Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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