Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe
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Change 1
Art. 3 Gegenstand der Eignungsabklärung
1 Mit der Eignungsabklärung sollen das Anforderungsprofil von Kandidatinnen und Kandidaten beurteilt sowie die grundsätzliche Eignung für Einsätze im Friedensförderungsdienst ermittelt werden. 2 Die Kandidatinnen und Kandidaten werden im Rahmen: a. der grundsätzlichen Eignungsabklärung geprüft, untersucht und beurteilt betreffend:1. ihren Gesundheitszustand und ihren Impfstatus, 2. ihre körperliche Leistungsfähigkeit: Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und koordinativen Fähigkeiten, 3. ihre Intelligenz und ihre Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit, Selbstbewusstsein und persönliche Neigungen, 4. ihre Psyche: psychische Gesundheit, Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit, 5. ihre soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe, 6. ihr grundsätzliches Kaderpotenzial, 7. ihre Sprachkenntnisse; b. der funktionsbezogenen Eignungsabklärung geprüft und beurteilt betreffend:1. das Vorliegen von besonderen persönlichen Verhältnissen nach der Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP), 2. ihre Eignung zur Ausübung bestimmter Mannschafts- oder Kaderfunktionen, soweit sich diese nicht aus dem allgemeinen Anforderungsprofil nach Buchstabe a ergeben. Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795). SR 512.21
Art. 3 Gegenstand der Eignungsabklärung
1 Mit der Eignungsabklärung sollen das Anforderungsprofil von Kandidatinnen und Kandidaten beurteilt sowie die grundsätzliche Eignung für Einsätze im Friedensförderungsdienst ermittelt werden. 2 Die Kandidatinnen und Kandidaten werden im Rahmen: a. der grundsätzlichen Eignungsabklärung geprüft, untersucht und beurteilt betreffend:1. ihren Gesundheitszustand und ihren Impfstatus, 2. ihre körperliche Leistungsfähigkeit: Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und koordinativen Fähigkeiten, 3. ihre Intelligenz und ihre Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit, Selbstbewusstsein und persönliche Neigungen, 4. ihre Psyche: psychische Gesundheit, Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit, 5. ihre soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe, 6. ihr grundsätzliches Kaderpotenzial, 7. ihre Sprachkenntnisse; b. der funktionsbezogenen Eignungsabklärung geprüft und beurteilt betreffend:1. das Vorliegen von besonderen persönlichen Verhältnissen nach der Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP), 2. ihre Eignung zur Ausübung bestimmter Mannschafts- oder Kaderfunktionen, soweit sich diese nicht aus dem allgemeinen Anforderungsprofil nach Buchstabe a ergeben. Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 5. Dez. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 795). SR 512.21
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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