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Reglement über die Spezialfinanzierung für meteorologische oder phytosanitäre Risiken im Bereich der Landwirtschaft

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

Einrichtung, Zweck und Verwaltung des Fonds 1 Die Dienststelle für Landwirtschaft (nachfolgend: die Dienststelle) richtet den Fonds "Spezialfinanzierung für meteorologische oder phytosanitäre Risiken" gemäss Artikel 20a Absatz 2 kLwG ein. 2 Dieser Fonds dient dem Zweck, den Fortbestand der landwirtschaftlichen Walliser Kulturen bzw. der betreffenden Branchen durch eine gezielte finanzielle Unterstützung bei Eintritt schwerwiegender meteorologischer oder phytosanitärer Ereignisse oder bei der Bewältigung grösserer phytosanitärer Risiken sicherzustellen. 3 Der Fonds wird von der Dienststelle wie folgt verwaltet: a) die Meteorologiebeiträge sind der beitragszahlenden Branche oder Kulturart vorbehalten; b) die Dienststelle informiert jeden Branchenverband jährlich über die finanzielle Situation des der entsprechenden Branche zugeordneten Fonds; c) die Verwendung des Fonds wird von der Dienststelle nach Anhörung des betroffenen Branchenverbands eingeleitet.

Your change, as a redline

Art. 2

Einrichtung, Zweck und Verwaltung des Fonds 1 Die Dienststelle für Landwirtschaft (nachfolgend: die Dienststelle) richtet den Fonds "Spezialfinanzierung für meteorologische oder phytosanitäre Risiken" gemäss Artikel 20a Absatz 2 kLwG ein. 2 Dieser Fonds dient dem Zweck, den Fortbestand der landwirtschaftlichen Walliser Kulturen bzw. der betreffenden Branchen durch eine gezielte finanzielle Unterstützung bei Eintritt schwerwiegender meteorologischer oder phytosanitärer Ereignisse oder bei der Bewältigung grösserer phytosanitärer Risiken sicherzustellen. 3 Der Fonds wird von der Dienststelle wie folgt verwaltet: a) die Meteorologiebeiträge sind der beitragszahlenden Branche oder Kulturart vorbehalten; b) die Dienststelle informiert jeden Branchenverband jährlich über die finanzielle Situation des der entsprechenden Branche zugeordneten Fonds; c) die Verwendung des Fonds wird von der Dienststelle nach Anhörung des betroffenen Branchenverbands eingeleitet.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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