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Reglement über die Spezialfinanzierung für meteorologische oder phytosanitäre Risiken im Bereich der Landwirtschaft

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Beihilfezahlungen im Falle grösserer phytosanitärer Risiken 1 Entschädigungen aus dem Fonds können an gemeldete Bewirtschafter ausgezahlt werden für: a) die Durchführung von Behandlungen zur Verringerung des grösseren phytosanitären Risikos: eine Pauschale pro Hektar wird gewährt; b) die Durchführung von Kontrollen anfälliger Parzellen in Gebieten, in denen der Schadorganismus nachgewiesen oder vermutet wird: eine Pauschale pro Hektar wird gewährt; c) die vollständige Rodung der Wirtspflanzen oder Kulturen bei starkem Befall: höchstens 50 Prozent des Wertes des Pflanzenkapitals, der gemäss der Anleitung "Bewertung der Obstkulturen", herausgegeben von der Forschungsanstalt Agroscope, ermittelt wurde. 2 Die Entschädigungen können eingeschränkt oder verweigert werden, wenn angemessene Präventivmassnahmen bei der Bewirtschaftung der Kulturen unterlassen wurden oder wenn die Kulturen, für die diese Beihilfe gewährt wird, nicht ordnungsgemäss bewirtschaftet oder aufgegeben werden. 3 Die zuständige Behörde für die Gewährung von Finanzbeihilfen entscheidet nach Anhörung der IFELV über den zugewiesenen Gesamtbetrag. Sie legt anhand der von der Dienststelle bestimmten Bekämpfungsstrategie den Berechnungsmodus der ausbezahlten Entschädigungen und die in Frage kommenden Parzellen fest. 910.110 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 17.04.2024 01.04.2024 Erlass Erstfassung RO/AGS 2024-049 910.110 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 17.04.2024 01.04.2024 Erstfassung RO/AGS 2024-049

Your change, as a redline

Art. 7

Beihilfezahlungen im Falle grösserer phytosanitärer Risiken 1 Entschädigungen aus dem Fonds können an gemeldete Bewirtschafter ausgezahlt werden für: a) die Durchführung von Behandlungen zur Verringerung des grösseren phytosanitären Risikos: eine Pauschale pro Hektar wird gewährt; b) die Durchführung von Kontrollen anfälliger Parzellen in Gebieten, in denen der Schadorganismus nachgewiesen oder vermutet wird: eine Pauschale pro Hektar wird gewährt; c) die vollständige Rodung der Wirtspflanzen oder Kulturen bei starkem Befall: höchstens 50 Prozent des Wertes des Pflanzenkapitals, der gemäss der Anleitung "Bewertung der Obstkulturen", herausgegeben von der Forschungsanstalt Agroscope, ermittelt wurde. 2 Die Entschädigungen können eingeschränkt oder verweigert werden, wenn angemessene Präventivmassnahmen bei der Bewirtschaftung der Kulturen unterlassen wurden oder wenn die Kulturen, für die diese Beihilfe gewährt wird, nicht ordnungsgemäss bewirtschaftet oder aufgegeben werden. 3 Die zuständige Behörde für die Gewährung von Finanzbeihilfen entscheidet nach Anhörung der IFELV über den zugewiesenen Gesamtbetrag. Sie legt anhand der von der Dienststelle bestimmten Bekämpfungsstrategie den Berechnungsmodus der ausbezahlten Entschädigungen und die in Frage kommenden Parzellen fest. 910.110 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 17.04.2024 01.04.2024 Erlass Erstfassung RO/AGS 2024-049 910.110 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 17.04.2024 01.04.2024 Erstfassung RO/AGS 2024-049

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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