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Protokoll über explosive Kriegsmunitionsrückstände zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (Protokoll V)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Protokolls: 1. bedeutet explosive Munition konventionelle sprengstoffhaltige Munition mit Ausnahme von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen, wie sie im Protokoll II zu dem Übereinkommen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung definiert sind; 2. bedeutet nicht zur Wirkung gelangte explosive Munition explosive Munition, die mit Zündmitteln versehen, gezündet, entsichert oder anderweitig einsatzbereit gemacht und in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt wurde. Sie wurde abgefeuert, abgeworfen, gestartet oder ausgestossen und ist entgegen ihrer Bestimmung nicht explodiert; 3. bedeutet aufgegebene explosive Munition explosive Munition, die während eines bewaffneten Konflikts nicht eingesetzt wurde, die von einer an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Partei zurückgelassen oder weggeworfen wurde und die sich nicht mehr unter der Kontrolle der Partei befindet, von der sie zurückgelassen oder weggeworfen wurde. Aufgegebene explosive Munition kann mit Zündmitteln versehen, gezündet, entsichert oder anderweitig einsatzbereit gemacht worden sein oder nicht; 4. bedeutet explosive Kriegsmunitionsrückstände nicht zur Wirkung gelangte explosive Munition und aufgegebene explosive Munition; 5. bedeutet bestehende explosive Kriegsmunitionsrückstände nicht zur Wirkung gelangte explosive Munition und aufgegebene explosive Munition, die vor dem Inkrafttreten dieses Protokolls für die Hohe Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sie sich befinden, vorhanden waren. SR 0.515.091.2

Your change, as a redline

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Protokolls: 1. bedeutet explosive Munition konventionelle sprengstoffhaltige Munition mit Ausnahme von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen, wie sie im Protokoll II zu dem Übereinkommen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung definiert sind; 2. bedeutet nicht zur Wirkung gelangte explosive Munition explosive Munition, die mit Zündmitteln versehen, gezündet, entsichert oder anderweitig einsatzbereit gemacht und in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt wurde. Sie wurde abgefeuert, abgeworfen, gestartet oder ausgestossen und ist entgegen ihrer Bestimmung nicht explodiert; 3. bedeutet aufgegebene explosive Munition explosive Munition, die während eines bewaffneten Konflikts nicht eingesetzt wurde, die von einer an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Partei zurückgelassen oder weggeworfen wurde und die sich nicht mehr unter der Kontrolle der Partei befindet, von der sie zurückgelassen oder weggeworfen wurde. Aufgegebene explosive Munition kann mit Zündmitteln versehen, gezündet, entsichert oder anderweitig einsatzbereit gemacht worden sein oder nicht; 4. bedeutet explosive Kriegsmunitionsrückstände nicht zur Wirkung gelangte explosive Munition und aufgegebene explosive Munition; 5. bedeutet bestehende explosive Kriegsmunitionsrückstände nicht zur Wirkung gelangte explosive Munition und aufgegebene explosive Munition, die vor dem Inkrafttreten dieses Protokolls für die Hohe Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sie sich befinden, vorhanden waren. SR 0.515.091.2

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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