Propose a change

Anhang Reglemente zur Bauordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Bauvorschriften

1 Bei Umbauten, Renovationen und Neubauten ist der Hüttencharakter gestalterisch und ortsbaulich beizubehalten. Eine Umzäunung von Hütten und Hüttenzonen ist unzulässig. Sofern im Umfeld Alpwirtschaft mit Viehhaltung betrieben wird, sind Abgrenzungen mittels Weidezäunen oder traditioneller Alpzäunen zulässig. Für den Bau der Hütten erforderliche Abgrabungen oder Aufschüttungen Seite 6 von 33 sind gestattet. Die Gestaltung der Geländeveränderung ist zur Genehmigung vorzulegen. Anderweitige Veränderungen des Terrains sind nicht erlaubt. 2 Die Grundrissfläche ist auf max. 25 m2 beschränkt. Es sind nur eingeschossige, freistehende Bauten mit einem Giebeldach in quartierüblicher Neigung bei einer Gebäudehöhe von max. 3.30 m ab gewachsenem oder abgegrabenem Terrain zulässig. In steileren Lagen ist die Erhöhung des gemauerten Sockels ausnahmsweise zulässig. Das Vordach muss min. 30 cm bis max. 50 cm auskragen. Die Gebäudeabstände orientieren sich an dem traditionellen Hüttencharakter, an Topographie und Bestand. 3 Mit Ausnahme des Fundamentes ist Holz in traditioneller Bauform als Baumaterial vorgeschrieben. Als Dacheindeckung sind Holzschindeln, Metalldach (Kupfer) oder dunkle Eternitschindeln zulässig.

Your change, as a redline

Art. 5 Bauvorschriften

1 Bei Umbauten, Renovationen und Neubauten ist der Hüttencharakter gestalterisch und ortsbaulich beizubehalten. Eine Umzäunung von Hütten und Hüttenzonen ist unzulässig. Sofern im Umfeld Alpwirtschaft mit Viehhaltung betrieben wird, sind Abgrenzungen mittels Weidezäunen oder traditioneller Alpzäunen zulässig. Für den Bau der Hütten erforderliche Abgrabungen oder Aufschüttungen Seite 6 von 33 sind gestattet. Die Gestaltung der Geländeveränderung ist zur Genehmigung vorzulegen. Anderweitige Veränderungen des Terrains sind nicht erlaubt. 2 Die Grundrissfläche ist auf max. 25 m2 beschränkt. Es sind nur eingeschossige, freistehende Bauten mit einem Giebeldach in quartierüblicher Neigung bei einer Gebäudehöhe von max. 3.30 m ab gewachsenem oder abgegrabenem Terrain zulässig. In steileren Lagen ist die Erhöhung des gemauerten Sockels ausnahmsweise zulässig. Das Vordach muss min. 30 cm bis max. 50 cm auskragen. Die Gebäudeabstände orientieren sich an dem traditionellen Hüttencharakter, an Topographie und Bestand. 3 Mit Ausnahme des Fundamentes ist Holz in traditioneller Bauform als Baumaterial vorgeschrieben. Als Dacheindeckung sind Holzschindeln, Metalldach (Kupfer) oder dunkle Eternitschindeln zulässig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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