Propose a change

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 90 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen

(1) Die zuständige Behörde prüft die Berufsqualifikation der meldenden Person nach § 56 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes und teilt der meldenden Person spätestens einen Monat nach vollständigem Eingang der in § 53 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes genannten Meldung und Dokumente ihre Entscheidung mit, ob sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist oder die meldende Person eine Eignungsprüfung ablegen muss. (2) Ist der zuständigen Behörde eine Prüfung innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung und der Dokumente in Ausnahmefällen nicht möglich, unterrichtet sie die meldende Person innerhalb dieser Frist über die Gründe der Verzögerung. Die der Verzögerung zugrunde liegenden Schwierigkeiten werden binnen eines Monats nach dieser Mitteilung behoben. Die Entscheidung nach § 56 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes ergeht binnen zwei Monaten nach Behebung der der Verzögerung zugrunde liegenden Schwierigkeiten. (3) Bleibt eine Mitteilung nach Absatz 1 oder Absatz 2 binnen der genannten Fristen aus, darf die Dienstleistung erbracht werden.

Your change, as a redline

§ 90 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen

(1) Die zuständige Behörde prüft die Berufsqualifikation der meldenden Person nach § 56 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes und teilt der meldenden Person spätestens einen Monat nach vollständigem Eingang der in § 53 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes genannten Meldung und Dokumente ihre Entscheidung mit, ob sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist oder die meldende Person eine Eignungsprüfung ablegen muss. (2) Ist der zuständigen Behörde eine Prüfung innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung und der Dokumente in Ausnahmefällen nicht möglich, unterrichtet sie die meldende Person innerhalb dieser Frist über die Gründe der Verzögerung. Die der Verzögerung zugrunde liegenden Schwierigkeiten werden binnen eines Monats nach dieser Mitteilung behoben. Die Entscheidung nach § 56 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes ergeht binnen zwei Monaten nach Behebung der der Verzögerung zugrunde liegenden Schwierigkeiten. (3) Bleibt eine Mitteilung nach Absatz 1 oder Absatz 2 binnen der genannten Fristen aus, darf die Dienstleistung erbracht werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds