Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 27 …
1 Tiere, ausgenommen Wassertiere, dürfen nicht mit Protein gefüttert werden, das von Tieren derselben Art stammt.
2 Nutzfische dürfen nicht mit Protein gefüttert werden, das von Nutzfischen derselben Art stammt.
3 An Nutztiere dürfen nicht verfüttert werden:
a. Speisereste;
b. tierisches Protein;
c. Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischer Herkunft;
d. Futtermittel, die Bestandteile nach den Buchstaben a–c enthalten;
e. Grünfutter von Flächen, auf die Dünger ausgebracht wurde, der andere tierische Nebenprodukte enthält als Magen- und Darminhalt, Gülle oder die tierischen Nebenprodukte nach Artikel 28 Absatz 1, es sei denn, der Schnitt oder die Beweidung erfolgt nach einer Wartefrist von mindestens 21 Tagen.
4 Das EDI kann nach Anhörung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung für den Vollzug der Absätze 1–3 Methoden und Schwellenwerte festlegen.
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, mit Wirkung seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).
Your change, as a redline
Art. 27 …
1 Tiere, ausgenommen Wassertiere, dürfen nicht mit Protein gefüttert werden, das von Tieren derselben Art stammt.
2 Nutzfische dürfen nicht mit Protein gefüttert werden, das von Nutzfischen derselben Art stammt.
3 An Nutztiere dürfen nicht verfüttert werden:
a. Speisereste;
b. tierisches Protein;
c. Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischer Herkunft;
d. Futtermittel, die Bestandteile nach den Buchstaben a–c enthalten;
e. Grünfutter von Flächen, auf die Dünger ausgebracht wurde, der andere tierische Nebenprodukte enthält als Magen- und Darminhalt, Gülle oder die tierischen Nebenprodukte nach Artikel 28 Absatz 1, es sei denn, der Schnitt oder die Beweidung erfolgt nach einer Wartefrist von mindestens 21 Tagen.
4 Das EDI kann nach Anhörung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung für den Vollzug der Absätze 1–3 Methoden und Schwellenwerte festlegen.
Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, mit Wirkung seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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