Propose a change

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 28

1 An alle Nutztiere verfüttert werden dürfen: a. Milch und Milchprodukte, Kolostrum, Zentrifugen- und Separatorenschlamm aus der Milchverarbeitung; b. Eier und Eierzeugnisse; c. Kollagen und Gelatine von Nichtwiederkäuern; d. hydrolisiertes Protein von Nichtwiederkäuern und aus Häuten und Fellen von Wiederkäuern; e. ausgeschmolzene Fette. 2 Nur an Nichtwiederkäuer verfüttert werden dürfen Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern. 3 Die tierischen Nebenprodukte nach den Absätzen 1 und 2 müssen: a. aus tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 bestehen oder hergestellt werden, die im Rahmen der Primärproduktion oder der Gewinnung oder Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln anfallen; b. die jeweils anwendbaren Kriterien nach Anhang 5 Ziffern 30–38 erfüllen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).

Your change, as a redline

Art. 28

1 An alle Nutztiere verfüttert werden dürfen: a. Milch und Milchprodukte, Kolostrum, Zentrifugen- und Separatorenschlamm aus der Milchverarbeitung; b. Eier und Eierzeugnisse; c. Kollagen und Gelatine von Nichtwiederkäuern; d. hydrolisiertes Protein von Nichtwiederkäuern und aus Häuten und Fellen von Wiederkäuern; e. ausgeschmolzene Fette. 2 Nur an Nichtwiederkäuer verfüttert werden dürfen Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern. 3 Die tierischen Nebenprodukte nach den Absätzen 1 und 2 müssen: a. aus tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 bestehen oder hergestellt werden, die im Rahmen der Primärproduktion oder der Gewinnung oder Herstellung von Lebensmitteln oder Futtermitteln anfallen; b. die jeweils anwendbaren Kriterien nach Anhang 5 Ziffern 30–38 erfüllen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Nov. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 785).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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