Baugesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16
Grenzabstand und Gebäudeabstand 1 Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze. Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude. 2 Vorspringende Gebäudeteile werden bei der Abstandsberechnung nicht berücksichtigt. Vorbehalten bleiben die spezifischen Vorschriften über Vorsprünge in der Strassengesetzgebung und die Brandschutzvorschriften. 3 Unterirdische Bauten unterstehen nicht den Regeln über die Abstände und können bis an die Grundstückgrenzen gebaut werden. Für bestimmte Bauten können die Gemeinden in ihrem BZR Ausnahmen vorsehen. 4 Abstände gegenüber Strassen werden durch die Strassengesetzgebung und die kommunale Reglementierung bestimmt. 5 Setzen die Gemeinden einen Mindestabstand in Abhängigkeit von der Fassadenhöhe fest, so gilt für den Begriff der Fassadenhöhe die Definition gemäss IVHB. Die Gemeinden können Bestimmungen über den Einbezug von Lukarnen und anderer analoger Bauten zur Berechnung der Fassadenhöhe erlassen.
Art. 16
Grenzabstand und Gebäudeabstand 1 Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze. Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude. 2 Vorspringende Gebäudeteile werden bei der Abstandsberechnung nicht berücksichtigt. Vorbehalten bleiben die spezifischen Vorschriften über Vorsprünge in der Strassengesetzgebung und die Brandschutzvorschriften. 3 Unterirdische Bauten unterstehen nicht den Regeln über die Abstände und können bis an die Grundstückgrenzen gebaut werden. Für bestimmte Bauten können die Gemeinden in ihrem BZR Ausnahmen vorsehen. 4 Abstände gegenüber Strassen werden durch die Strassengesetzgebung und die kommunale Reglementierung bestimmt. 5 Setzen die Gemeinden einen Mindestabstand in Abhängigkeit von der Fassadenhöhe fest, so gilt für den Begriff der Fassadenhöhe die Definition gemäss IVHB. Die Gemeinden können Bestimmungen über den Einbezug von Lukarnen und anderer analoger Bauten zur Berechnung der Fassadenhöhe erlassen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it