Propose a change

Baugesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses

Zuständigkeiten 1 Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in: a) Wohnzonen; b) Kernzonen; c) Gewerbezonen; d) Industriezonen; e) Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen; f) Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 Hektaren nicht übersteigen. 2 Die Kantonale Baukommission (nachstehend: KBK) ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in: a) Landwirtschaftszonen; b) Schutzzonen; c) Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone wie Weiler- und Erhaltungszonen; d) Gebieten mit traditioneller Streubauweise; e) Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten wie Maiensässzonen; f) übrigen Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung; g) Zonen für Abbau und Deponien; h) Waldarealen. 3 Die KBK ist für Bauvorhaben zuständig, die im Perimeter eines kantonalen Nutzungsplans liegen. 4 Die KBK ist für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist. Wenn die Beteiligung der Gemeinde von geringem Umfang ist, kann die KBK ihre Zuständigkeit der Gemeinde übertragen. In diesem Fall teilt die Gemeinde ihren endgültigen Bauentscheid der KBK mit. In der Verordnung werden die Fälle festgelegt, in denen die Zuständigkeit von Amtes wegen bei der Gemeindebehörde liegt. 5 Der Entscheid zur Übertragung der Zuständigkeit ist Teil des öffentlich aufgelegten Dossiers. Er kann nicht Gegenstand einer separaten Beschwerde bilden. 6 Fällt ein bestimmtes Bauvorhaben in die Zuständigkeit sowohl der Gemeinde als auch der KBK, namentlich, wenn es sich in zwei verschiedenen Zonen befindet, kann die KBK unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde sowie des Gesuchstellers entscheiden, das Baugesuch als Ganzes zu behandeln. Dieser Entscheid muss vor der öffentlichen Auflage erfolgen.

Your change, as a redline

Art. 2 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses

Zuständigkeiten 1 Der Gemeinderat ist für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in: a) Wohnzonen; b) Kernzonen; c) Gewerbezonen; d) Industriezonen; e) Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen; f) Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 Hektaren nicht übersteigen. 2 Die Kantonale Baukommission (nachstehend: KBK) ist für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen zuständig, insbesondere in: a) Landwirtschaftszonen; b) Schutzzonen; c) Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone wie Weiler- und Erhaltungszonen; d) Gebieten mit traditioneller Streubauweise; e) Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten wie Maiensässzonen; f) übrigen Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung; g) Zonen für Abbau und Deponien; h) Waldarealen. 3 Die KBK ist für Bauvorhaben zuständig, die im Perimeter eines kantonalen Nutzungsplans liegen. 4 Die KBK ist für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist. Wenn die Beteiligung der Gemeinde von geringem Umfang ist, kann die KBK ihre Zuständigkeit der Gemeinde übertragen. In diesem Fall teilt die Gemeinde ihren endgültigen Bauentscheid der KBK mit. In der Verordnung werden die Fälle festgelegt, in denen die Zuständigkeit von Amtes wegen bei der Gemeindebehörde liegt. 5 Der Entscheid zur Übertragung der Zuständigkeit ist Teil des öffentlich aufgelegten Dossiers. Er kann nicht Gegenstand einer separaten Beschwerde bilden. 6 Fällt ein bestimmtes Bauvorhaben in die Zuständigkeit sowohl der Gemeinde als auch der KBK, namentlich, wenn es sich in zwei verschiedenen Zonen befindet, kann die KBK unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde sowie des Gesuchstellers entscheiden, das Baugesuch als Ganzes zu behandeln. Dieser Entscheid muss vor der öffentlichen Auflage erfolgen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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