Baugesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9
Einleitung und Ablauf des Verfahrens 1 Wird die Benutzung der Plattform von der zuständigen Behörde angeboten, hat der Beteiligte für jedes einzelne baurechtliche Verfahren die Wahl, ob es im digitalen Format oder im Papierformat eingeleitet und geführt werden soll. Hat er seine Wahl getroffen, erfolgen das Verfahren und alle damit verbundenen Mitteilungen, bis hin zur Archivierung des Dossiers, im gewählten Format. In Ausnahmefällen kann die Behörde auf begründetes Gesuch hin einer Änderung des Formats zustimmen. 2 Der Beteiligte, der das digitale Format gewählt hat, muss jederzeit damit rechnen, dass ihm auf der Plattform eine Mitteilung zugestellt wird. Eine Mitteilung kann einen Link enthalten, den der Beteiligte abrufen muss. Die zuständige Behörde ist in keiner Weise für die Folgen einer unregelmässigen oder verspäteten Konsultation der Plattform und der dort kommunizierten Mitteilungen und Links verantwortlich. Dasselbe gilt, wenn die Plattform und die dort kommunizierten Mitteilungen und Links nicht konsultiert werden. 3 Mit der Wahl des digitalen Formats verpflichtet sich der Beteiligte, die Plattform so zu konsultieren, dass er einerseits die darauf von der zuständigen Behörde eingegebenen Mitteilungen zur Kenntnis nehmen und andererseits allfällige Links in diesen Mitteilungen rechtzeitig abrufen kann. 4 Im Papierformat behandelte Dossiers werden von der zuständigen Behörde digitalisiert und archiviert.
Art. 9
Einleitung und Ablauf des Verfahrens 1 Wird die Benutzung der Plattform von der zuständigen Behörde angeboten, hat der Beteiligte für jedes einzelne baurechtliche Verfahren die Wahl, ob es im digitalen Format oder im Papierformat eingeleitet und geführt werden soll. Hat er seine Wahl getroffen, erfolgen das Verfahren und alle damit verbundenen Mitteilungen, bis hin zur Archivierung des Dossiers, im gewählten Format. In Ausnahmefällen kann die Behörde auf begründetes Gesuch hin einer Änderung des Formats zustimmen. 2 Der Beteiligte, der das digitale Format gewählt hat, muss jederzeit damit rechnen, dass ihm auf der Plattform eine Mitteilung zugestellt wird. Eine Mitteilung kann einen Link enthalten, den der Beteiligte abrufen muss. Die zuständige Behörde ist in keiner Weise für die Folgen einer unregelmässigen oder verspäteten Konsultation der Plattform und der dort kommunizierten Mitteilungen und Links verantwortlich. Dasselbe gilt, wenn die Plattform und die dort kommunizierten Mitteilungen und Links nicht konsultiert werden. 3 Mit der Wahl des digitalen Formats verpflichtet sich der Beteiligte, die Plattform so zu konsultieren, dass er einerseits die darauf von der zuständigen Behörde eingegebenen Mitteilungen zur Kenntnis nehmen und andererseits allfällige Links in diesen Mitteilungen rechtzeitig abrufen kann. 4 Im Papierformat behandelte Dossiers werden von der zuständigen Behörde digitalisiert und archiviert.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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