Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin*
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Change 1
§ 15 Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung
(1) Im Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. technische Unterlagen anzuwenden, 2. Arbeitsabläufe zu planen, 3. Werkzeuge und Geräte einzusetzen, 4. Schalungsmaterialien auszuwählen und Schalungen herzustellen, 5. Bewehrungen herzustellen und einzubauen, 6. Einbauteile einzubauen, 7. Betone einzubringen und zu verdichten, 8. Oberflächen zu bearbeiten, 9. Betonfertigteile zu entschalen, 10. Betonfertigteile nachzubehandeln, 11. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und 12. fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen. (2) Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. (3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
§ 15 Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung
(1) Im Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. technische Unterlagen anzuwenden, 2. Arbeitsabläufe zu planen, 3. Werkzeuge und Geräte einzusetzen, 4. Schalungsmaterialien auszuwählen und Schalungen herzustellen, 5. Bewehrungen herzustellen und einzubauen, 6. Einbauteile einzubauen, 7. Betone einzubringen und zu verdichten, 8. Oberflächen zu bearbeiten, 9. Betonfertigteile zu entschalen, 10. Betonfertigteile nachzubehandeln, 11. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und 12. fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen. (2) Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. (3) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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