The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 6733baf1b519df7ebfd201cfc8484ed8b69cc13a42e2916c6f44c883e81c93c8
4 provisions
Art. 1
In Kapitel I des Anhangs II des Abkommens wird nach Nummer 45s (Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) folgender neuer Punkt eingefügt:
"45t. 395 L 0028: Richtlinie 95/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über das Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen (ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995, S. 1).".
Art. 2
Der Wortlaut der Richtlinie 95/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in isländischer und norwegischer Sprache, der den jeweiligen Sprachfassungen dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 1997 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens übermittelt worden sind.
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 30. Januar 1997
(Es folgen die Unterschriften)