Einundzwanzigstes Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5
(1) Anpassungsbetrag ist in den Fällen des § 4 dieses Artikels der Rentenzahlbetrag für den Monat Januar des jeweiligen Anpassungsjahrs ohne Kinderzuschuß für jedes Kind und ohne Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung; bei Waisenrenten ist Anpassungsbetrag der Rentenzahlbetrag nach Abzug des Erhöhungsbetrags nach § 1269 Satz 3 und 4 der Reichsversicherungsordnung, § 46 Satz 3 und 4 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 69 Abs. 6 Satz 3 und 4 des Reichsknappschaftsgesetzes. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe der vorangegangenen Rentenanpassungsgesetze angepaßt worden ist, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Satzes 1 der Betrag, der sich nach erneuter Anwendung der Vorschriften über die Feststellung, Umstellung und Anpassung als Rentenzahlbetrag für den nach Satz 1 maßgebenden Monat ergeben würde. (2) In den Fällen, in denen für den nach Absatz 1 Satz 1 maßgebenden Monat keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem Tag vor Beginn dieses Monats ändert, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Absatzes 1 der Betrag, der für diesen Monat zu zahlen gewesen wäre, wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung des Anspruchs damals bestanden hätten.
§ 5
(1) Anpassungsbetrag ist in den Fällen des § 4 dieses Artikels der Rentenzahlbetrag für den Monat Januar des jeweiligen Anpassungsjahrs ohne Kinderzuschuß für jedes Kind und ohne Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung; bei Waisenrenten ist Anpassungsbetrag der Rentenzahlbetrag nach Abzug des Erhöhungsbetrags nach § 1269 Satz 3 und 4 der Reichsversicherungsordnung, § 46 Satz 3 und 4 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 69 Abs. 6 Satz 3 und 4 des Reichsknappschaftsgesetzes. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe der vorangegangenen Rentenanpassungsgesetze angepaßt worden ist, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Satzes 1 der Betrag, der sich nach erneuter Anwendung der Vorschriften über die Feststellung, Umstellung und Anpassung als Rentenzahlbetrag für den nach Satz 1 maßgebenden Monat ergeben würde. (2) In den Fällen, in denen für den nach Absatz 1 Satz 1 maßgebenden Monat keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbetrag der Rente nach dem Tag vor Beginn dieses Monats ändert, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags im Sinne des Absatzes 1 der Betrag, der für diesen Monat zu zahlen gewesen wäre, wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung des Anspruchs damals bestanden hätten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.