Propose a change

Verordnung betreffend die Besoldung des Personals der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21

Erfahrungsanteile der Generaldirektion 1 Die individuelle Erhöhung aufgrund der Erfahrungsanteile kann beim Direktor der HES-SO Valais/Wallis bis zur Maximalbesoldung von 118 Prozent erfolgen. 2 Die individuelle Erhöhung aufgrund der Erfahrungsanteile kann bei den Direktoren der Hochschulen bis zur Maximalbesoldung von 115 Prozent erfolgen. 3 Den Mitgliedern der Generaldirektion werden per 1. September grundsätzlich Erfahrungsanteile gewährt, wobei folgender Grundsatz gilt: a) 0.5 Prozent der Grundbesoldung bis zu 105 Prozent; b) anschliessend 1 Prozent bis zur Maximalbesoldung gemäss Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels. 4 Vorbehalten bleibt die Anwendung eines Koeffizienten gemäss Artikel 17 der vorliegenden Verordnung. 5 Die Erhöhung der Erfahrungsanteile beginnt am 1. September des akademischen Jahrs nach Dienstantritt, sofern dieser mindestens sechs Monate vor Beginn des akademischen Jahres erfolgt ist.

Your change, as a redline

Art. 21

Erfahrungsanteile der Generaldirektion 1 Die individuelle Erhöhung aufgrund der Erfahrungsanteile kann beim Direktor der HES-SO Valais/Wallis bis zur Maximalbesoldung von 118 Prozent erfolgen. 2 Die individuelle Erhöhung aufgrund der Erfahrungsanteile kann bei den Direktoren der Hochschulen bis zur Maximalbesoldung von 115 Prozent erfolgen. 3 Den Mitgliedern der Generaldirektion werden per 1. September grundsätzlich Erfahrungsanteile gewährt, wobei folgender Grundsatz gilt: a) 0.5 Prozent der Grundbesoldung bis zu 105 Prozent; b) anschliessend 1 Prozent bis zur Maximalbesoldung gemäss Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels. 4 Vorbehalten bleibt die Anwendung eines Koeffizienten gemäss Artikel 17 der vorliegenden Verordnung. 5 Die Erhöhung der Erfahrungsanteile beginnt am 1. September des akademischen Jahrs nach Dienstantritt, sofern dieser mindestens sechs Monate vor Beginn des akademischen Jahres erfolgt ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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