Verordnung betreffend die Besoldung des Personals der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 40
Ausserordentliche Anerkennung 1 Als Zeichen einer ausserordentlichen Anerkennung kann einem Mitglied des administrativen und technischen Personals oder des Mittelbaus eine Prämie bis maximal 1'000 Franken oder zusätzlicher Urlaub bis maximal drei Tage gewährt werden. 2 Die ausserordentliche Anerkennung wird für aussergewöhnliche Leistungen oder aussergewöhnliches Verhalten gewährt. 3 Ein Angestellter oder maximal fünf Prozent der Angestellten einer Hochschule wie unter Absatz 1 definiert können pro Jahr in den Genuss einer ausserordentlichen Anerkennung kommen. 4 Auf Vorschlag des betroffenen Vorgesetzten wird diese Anerkennung von der Anstellungsbehörde im Rahmen des für die individuelle Erhöhung aufgrund der Leistung und für die Leistungsprämie zur Verfügung stehenden Globalbudgets gewährt. 5 Die Anstellungsbehörde kann ebenfalls eine aussergewöhnliche Anerkennung zwischen mehreren Angestellten aufteilen und zwar im Minimum 200 Franken oder einen Tag zusätzlichen Urlaub pro Angestellten. 6 Es besteht kein Anrecht auf eine ausserordentliche Anerkennung und deren Gewährung bzw. Nicht-Gewährung kann nicht angefochten werden. 2.8 Andere Entschädigungen
Art. 40
Ausserordentliche Anerkennung 1 Als Zeichen einer ausserordentlichen Anerkennung kann einem Mitglied des administrativen und technischen Personals oder des Mittelbaus eine Prämie bis maximal 1'000 Franken oder zusätzlicher Urlaub bis maximal drei Tage gewährt werden. 2 Die ausserordentliche Anerkennung wird für aussergewöhnliche Leistungen oder aussergewöhnliches Verhalten gewährt. 3 Ein Angestellter oder maximal fünf Prozent der Angestellten einer Hochschule wie unter Absatz 1 definiert können pro Jahr in den Genuss einer ausserordentlichen Anerkennung kommen. 4 Auf Vorschlag des betroffenen Vorgesetzten wird diese Anerkennung von der Anstellungsbehörde im Rahmen des für die individuelle Erhöhung aufgrund der Leistung und für die Leistungsprämie zur Verfügung stehenden Globalbudgets gewährt. 5 Die Anstellungsbehörde kann ebenfalls eine aussergewöhnliche Anerkennung zwischen mehreren Angestellten aufteilen und zwar im Minimum 200 Franken oder einen Tag zusätzlichen Urlaub pro Angestellten. 6 Es besteht kein Anrecht auf eine ausserordentliche Anerkennung und deren Gewährung bzw. Nicht-Gewährung kann nicht angefochten werden. 2.8 Andere Entschädigungen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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