Verordnung betreffend die Besoldung des Personals der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis
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Change 1
Art. 55
Sonderurlaube 1 Den Angestellten werden Sonderurlaube, die im Zusammenhang mit dem Ereignis zu beziehen sind, gemäss folgender Tabelle gewährt: a) im Todesfall: 1. fünf Arbeitstage: Ehegatte, Konkubinatspartner, eigene Kinder, 2. drei Arbeitstage: Vater, Mutter, 3. zwei Arbeitstage: Bruder, Schwester, Schwiegervater, Schwiegermutter; b) im Todesfall, wenn die Beerdigung auf einen Arbeitstag fällt: 1. in Tag: Grosskinder, Grosseltern, Urgrosseltern, Schwager oder Schwägerin, Onkel, Tante, Neffe, Nichte, 2. ein halber Tag: Vetter oder Base im 1. Grad, Pate, Patin, Patenkind; c) bei Hochzeit: 1. sechs Arbeitstage: bei der eigenen Heirat (zu beziehen spätestens ein Jahr nach der zivilen Hochzeit), 2. ein Tag: bei Familienangehörigen in aufsteigender und absteigen der Linie (Kinder und Grosskinder, Bruder oder Schwester, Schwager oder Schwägerin), unter der Bedingung, dass die Feier an einem Arbeitstag stattfindet; d) Umzug der Hauptwohnung: ein Tag. 2 Bei Krankheit oder Unfall eines nahen Verwandten ist der Direktor der betreffenden Hochschule oder der Direktor der HES-SO Valais/Wallis ermächtigt, einen Sonderurlaub von höchstens fünf Arbeitstagen für ein und dieselbe Krankheit oder ein und denselben Unfall zu gewähren. Diese Anzahl Tage wird aufgrund der Bedürfnisse und der Schwere der Krankheit oder des Unfalls festgelegt. Einem Angestellten können allerdings maximal zehn Tage pro Jahr bewilligt werden. 3 Alle übrigen Urlaube werden von den reglementarischen Ferien in Abzug gebracht. 4 Sonderurlaube werden pro rata zum Beschäftigungsgrad des Angestellten gewährt. Für Teilzeitangestellte werden Sonderurlaube gewährt, sofern das Ereignis auf einen geplanten Arbeitstag fällt. * 5 Konkubinatspartner erhalten dieselben vorerwähnten Sonderurlaube wie Ehepaare oder eingetragene Partner. Als Konkubinatspartner gelten Paare, welche im gleichen Haushalt leben.
Art. 55
Sonderurlaube 1 Den Angestellten werden Sonderurlaube, die im Zusammenhang mit dem Ereignis zu beziehen sind, gemäss folgender Tabelle gewährt: a) im Todesfall: 1. fünf Arbeitstage: Ehegatte, Konkubinatspartner, eigene Kinder, 2. drei Arbeitstage: Vater, Mutter, 3. zwei Arbeitstage: Bruder, Schwester, Schwiegervater, Schwiegermutter; b) im Todesfall, wenn die Beerdigung auf einen Arbeitstag fällt: 1. in Tag: Grosskinder, Grosseltern, Urgrosseltern, Schwager oder Schwägerin, Onkel, Tante, Neffe, Nichte, 2. ein halber Tag: Vetter oder Base im 1. Grad, Pate, Patin, Patenkind; c) bei Hochzeit: 1. sechs Arbeitstage: bei der eigenen Heirat (zu beziehen spätestens ein Jahr nach der zivilen Hochzeit), 2. ein Tag: bei Familienangehörigen in aufsteigender und absteigen der Linie (Kinder und Grosskinder, Bruder oder Schwester, Schwager oder Schwägerin), unter der Bedingung, dass die Feier an einem Arbeitstag stattfindet; d) Umzug der Hauptwohnung: ein Tag. 2 Bei Krankheit oder Unfall eines nahen Verwandten ist der Direktor der betreffenden Hochschule oder der Direktor der HES-SO Valais/Wallis ermächtigt, einen Sonderurlaub von höchstens fünf Arbeitstagen für ein und dieselbe Krankheit oder ein und denselben Unfall zu gewähren. Diese Anzahl Tage wird aufgrund der Bedürfnisse und der Schwere der Krankheit oder des Unfalls festgelegt. Einem Angestellten können allerdings maximal zehn Tage pro Jahr bewilligt werden. 3 Alle übrigen Urlaube werden von den reglementarischen Ferien in Abzug gebracht. 4 Sonderurlaube werden pro rata zum Beschäftigungsgrad des Angestellten gewährt. Für Teilzeitangestellte werden Sonderurlaube gewährt, sofern das Ereignis auf einen geplanten Arbeitstag fällt. * 5 Konkubinatspartner erhalten dieselben vorerwähnten Sonderurlaube wie Ehepaare oder eingetragene Partner. Als Konkubinatspartner gelten Paare, welche im gleichen Haushalt leben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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