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Verordnung betreffend die Besoldung des Personals der Fachhochschule Westschweiz Valais/Wallis

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 62

Unbezahlter Urlaub 1 Um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern, unterstützt die HES-SO Valais/Wallis für ihr gesamtes Personal die Gewährung von unbezahlten Urlauben. * 2 Für die Angestellten, die nach einem Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub einen unbezahlten Urlaub beziehen, übernimmt der Arbeitgeber für die Dauer eines solchen unbezahlten Urlaubs die Bezahlung sämtlicher Beiträge an die berufliche Vorsorge, nämlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, aber im Maximum während 3 Monaten. * 3 Die Dauer eines unbezahlten Urlaubs wird im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten per Entscheid der Anstellungsbehörde festgelegt. * 4 Für den Antragsteller ist Artikel 5 und folgende der vorliegenden Verordnung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs nicht anwendbar. Während dieser Zeitspanne ebenfalls aufgehoben sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftpflicht der HES-SO Valais/Wallis. 5 Während seines unbezahlten Urlaubs muss der Angestellte alle notwendigen Schritte zur Deckung der Sozialversicherungen unternehmen, namentlichin SachenUnfallversicherung, oder allenfalls Berufsvorsorgeversicherung.

Your change, as a redline

Art. 62

Unbezahlter Urlaub 1 Um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern, unterstützt die HES-SO Valais/Wallis für ihr gesamtes Personal die Gewährung von unbezahlten Urlauben. * 2 Für die Angestellten, die nach einem Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub einen unbezahlten Urlaub beziehen, übernimmt der Arbeitgeber für die Dauer eines solchen unbezahlten Urlaubs die Bezahlung sämtlicher Beiträge an die berufliche Vorsorge, nämlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, aber im Maximum während 3 Monaten. * 3 Die Dauer eines unbezahlten Urlaubs wird im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten per Entscheid der Anstellungsbehörde festgelegt. * 4 Für den Antragsteller ist Artikel 5 und folgende der vorliegenden Verordnung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs nicht anwendbar. Während dieser Zeitspanne ebenfalls aufgehoben sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftpflicht der HES-SO Valais/Wallis. 5 Während seines unbezahlten Urlaubs muss der Angestellte alle notwendigen Schritte zur Deckung der Sozialversicherungen unternehmen, namentlichin SachenUnfallversicherung, oder allenfalls Berufsvorsorgeversicherung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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